Mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten
Nutzen Sie Ihre berufliche Ausbildung zur Einwanderung nach Deutschland
Chancenkarte Deutschland
Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen. Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist, oder, wer im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Außerdem muss der Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert sein.
Einfache, schnelle und Legale Einreise nach Deutschland
Sicherung Ihres Lebensunterhalts mit einem Guten Einkommen
Möglichkeit zum dauerhaften Aufenthalt in deutschland
sofortige Arbeitserlaubnis nach erfolgreicher Bewerbung
Mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten
Die Chancenkarte erleichtert die Arbeitssuche für Personen in Deutschland. Damit können Bewerber auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2).
Die Chancenkarte berechtigt zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Verlängerung müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Voraussetzungen für die Chancenkarte
Anhand des Punktesystems können Sie die benötigten Auswahlkriterien mit den eigenen Voraussetzungen abgleichen. Insgesamt müssen Sie sechs Punkte erreichen, um die Chancenkarte zu bekommen. Grundvoraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, der im Herkunftsland anerkannt ist. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell abgesichert sind, zum Beispiel über eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Nachweisen können Sie das anhand eines Arbeitsvertrages. (Für diese Grundvoraussetzungen gibt es noch keine Punkte!) Zu den weiteren Kriterien des Punktevergabesystems zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“. Für die Altersmerkmale entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Punkteverteilung für die Chancenkarte auf einen Blick
- Grundvoraussetzung: Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen.
- 4 Punkte gibt es für die Teilanerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erlaubnis, einen reglementierten Beruf auszuüben (z.B. Erzieher, Krankenpfleger oder Ingenieure). Diese Kriterien erfüllen die wenigsten Bewerber.
- 3 Punkte gibt es für fünf Jahre Berufserfahrung (in den letzten sieben Jahren) im gelernten Beruf sowie einer vorausgehenden zweijährigen Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes. Alternativ bekommen Sie 3 Punkte für gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2.
- 2 Punkte gibt es für eine zweijährige Berufserfahrung mit vorausgehender Berufsausbildung (in den letzten fünf Jahren). Wenn Sie nicht älter als 35 Jahre alt sind, bekommen Sie ebenfalls 2 Punkte. Außerdem werden ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 mit zwei Punkten bewertet.
- 1 Punkt gibt es für Bewerber, die nicht älter als 40 Jahre alt sind sowie für einen vorausgegangenen Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate). Diesen müssen Sie anhand von Dokumenten nachweisen. Touristische Voraufenthalte zählen nicht dazu.
- 1 Punkt gibt es außerdem für sehr gute Englischkenntnisse (C1), hinreichende Deutschkenntnisse (A2), eine Ausbildung in Engpassberufen oder, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin einen Antrag auf die Chancenkarte stellen.
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Ihr persönlicher Assistent auf dem Weg zur Chancenkarte
Ihre Vorteile mit der Chancenkarte
Die Chancenkarte für Fachkräfte
Sie stammen aus einem Nicht-EU-Land und möchten gerne in Deutschland arbeiten? Profitieren Sie von der Chancenkarte Deutschland, mit der Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche bekommen. Sie brauchen keinen festen Arbeitsvertrag! Über das Punktesystem können Sie ganz einfach die Chancenkarte beantragen. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte mit unserem Punkterechner!
Vorteile für Fachkräfte
Mit der Chancenkarte ist die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle in Deutschland so einfach wie nie. Durch das Punktesystem können Sie ohne festen Arbeitsvertrag einreisen. Grundvoraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes sowie Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2).
Für die Chancenkarte müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies ist mit einer Nebenbeschäftigung (Bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich. Nachweisen können Sie Ihre finanzielle Sicherheit beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags, den Sie vor dem Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an, wenn Sie eine Nebenbeschäftigung suchen.
Die Vorteile der Chancenkarte für Sie im Überblick:
- Neue und einfachere Möglichkeit zur Einreise nach Deutschland
- Ein Jahr Aufenthalt in Deutschland möglich, mit Aussicht auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
- Mehr als 1000 Euro Einkommen im Monat möglich
- Arbeitserlaubnis für Beschäftigungen bis zu 20 Stunden in der Woche
- Chance, eine qualifizierte Teilzeit- / Vollzeitstelle zu finden
Die Chancenkarte für Arbeitgeber
Sie sind schon lange auf der Suche nach qualifizierter Unterstützung und möchten gerne eine ausländische Fachkraft in Ihren Betrieb aufnehmen? Sie suchen eine Aushilfskraft für bis zu 20 Stunden pro Woche? Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der Chancenkarte und ermöglichen Sie erfahrenen Fachkräften aus Drittstaaten die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle in Deutschland.
Vorteile für Arbeitgeber
Sie suchen händeringend nach einer qualifizierten Fachkraft, finden aber keine? Mit der Chancenkarte kann sich das schnell ändern, denn der Bewerberpool erweitert sich durch den neuen Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten um ein Vielfaches. Langwierige Genehmigungsverfahren werden stark vereinfacht, sodass Bewerber vom ersten Tag an einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können.
Die Vorteile der Chancenkarte Für Sie im Überblick:
- Neuer, größerer Bewerberpool durch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland
- Neue rechtliche Rahmenbedingungen zur vereinfachten die Einreise nach Deutschland
- Kein Genehmigungsverfahren durch Bundesagentur für Arbeit notwendig
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren zum schnellen Arbeitseinstieg
- Vertragsabschuss für einfache Tätigkeiten (bis zu 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn) mit möglichen Bewerbern bereits exklusiv vor Einreise möglich
Häufige Fragen zur Chancenkarte
Mit der Chancenkarte erhalten Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, der Ihnen ohne festen Arbeitsvertrag in Deutschland die Suche nach einer Arbeitsstelle erlaubt (insofern Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen). Möglich ist eine nebenberufliche Beschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten. Zusätzlich können Sie mit der Chancenkarte Ihren Berufsabschluss nachträglich anerkennen lassen.
Die Aufenthaltsdauer ist auf ein Jahr befristet. Sollten Sie keine geeignete Arbeitsstelle finden, besteht nach Ablauf der Zeit kein Anspruch auf eine Verlängerung. Wenn Sie eine Beschäftigung haben, ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland nicht an die Chancenkarte geknüpft. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde.
Bewerber aus Drittstaaten können leichter nach Deutschland einreisen und dort schneller einer Beschäftigung nachgehen. Zudem haben Inhaber der Chancenkarte die Möglichkeit, sich auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland zu bewerben. Davon profitieren auch die Unternehmen. Für potenzielle Arbeitgeber erweitert die Chancenkarte den Bewerberpool um ein Vielfaches.
Durch den Fachkräftemangel würden in Deutschland bis zum Jahr 2060 etwa 16 Millionen Erwerbstätige fehlen – ohne Zuwanderung aus dem Ausland. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klima) Viele Unternehmen sind bereits heute auf die Unterstützung durch Personen angewiesen. Mit der Chancenkarte bekommen Bewerber als auch Arbeitgeber eine langfristige Perspektive auf eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Die Chancenkarte können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland (beispielsweise bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat) beantragen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, stellen Sie den Antrag einfach bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort.
Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie bereits im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums sein müssen. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls bestimmte Nachweise erbringen, beispielsweise zu Ihrer Berufserfahrung (Berufsausbildung + Arbeitserfahrung) oder zu Ihren Sprachkenntnissen (Deutsch A1 oder Englisch B2). Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Das können Sie beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) nachweisen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.
Beantragen können Sie die Chancenkarte bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland. Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen und über einen gültigen Pass verfügen. Nachweise über Ihre Ausbildung, Sprachkenntnisse, Voraufenthalte, etc. müssen Sie bereithalten. Außerdem müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) können Sie Ihre finanzielle Absicherung nachweisen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.
Die zuständige Behörde prüft, inwiefern der Antragsteller die Kriterien (nach dem Punktesystem) erfüllt. Entsprechende Nachweise (Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen) sollten Bewerber mit sich führen. Wenn Sie schon einmal länger in Deutschland gelebt haben, können Sie den Aufenthalt beispielsweise mit Hilfe von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder Nebenkostenabrechnungen nachweisen.
Die Chancenkarte können Sie seit dem 1. Juni 2024 bei der örtlichen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland beantragen. Sie erweitert das bisherige Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Seit 1. März 2020 in Kraft) um einen weiteren Aufenthaltstitel für qualifizierte Nicht-EU-Bürger. Während das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Einreise und den Aufenthalt für Personen erleichtert, soll die Chancenkarte explizit Menschen helfen, die noch keinen festen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchten.
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands stellen (beispielsweise bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat). Hierfür sollten Sie wichtige Dokumente, wie Ihren Pass sowie Nachweise über Sprachkenntnisse und Nachweise über Ihre Berufsausbildung etc. bereithalten. Diese benötigen Sie im weiteren Verfahren auch für die deutsche Ausländerbehörde.
Grundvoraussetzung für die Chancenkarte sind Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Einen Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an. Sollten Sie weder die notwendigen Sprachkenntnisse noch einen Berufsabschluss nach den Regeln des Herkunftslandes nachweisen können, müssen Sie diese Kriterien erfüllen, bevor Sie den Antrag auf die Chancenkarte stellen.
Die Green Card ist ein Aufenthaltstitel für die USA, der an strikte Bedingungen geknüpft ist. Eine arbeitsplatzbasierte Greencard setzt ein Arbeitsplatzangebot voraus, während familienbasierte Greencards durch Familienangehörige im US-Staat beantragt werden können. Außerdem gibt es ein Lotterieverfahren, mit dem Bewerber die Greencard gewinnen können. Über die Greencard kann man nach etwa drei bis fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft erwerben.
Die Chancenkarte in Deutschland unterscheidet sich von der Greencard insofern, dass sie eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr ermöglicht. Ein Arbeitsplatzangebot beziehungsweise ein Arbeitsvertrag oder eine familiäre Beziehung müssen dafür nicht vorhanden sein. Sie müssen allerdings mindestens sechs Punkte im Punktevergabesystem für die Chancenkarte erreichen. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte für die Chancenkarte Deutschland!
Sie brauchen keinen Arbeitsvertrag in Deutschland, wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten. Allerdings müssen Sie über ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch A1 oder Englisch B2) sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes verfügen. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.
Nach Erhalt der Chancenkarte bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. In dieser Zeit dürfen Sie hier nach einer geeigneten Arbeitsstelle suchen oder Ihre Berufsqualifikation nachträglich anerkennen lassen. Erlaubt sind zweiwöchige Probearbeiten (unbegrenzte Anzahl) sowie Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Die Stunden dürfen flexibel verteilt werden.
Als anerkannte Fachkraft müssen sie lediglich Ihren Lebensunterhalt sichern. Wenn Sie sich anhand des Punktevergabesystems bewerben, müssen Sie mindestens sechs Punkte erfüllen, um die Chancenkarte zu erhalten. Die Kriterien sehen wie folgt aus:
- Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung
- Alter
- Deutschlandbezug
Nach Erhalt der Chancenkarte, bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. In diesem Zeitraum dürfen Sie nach einer passenden Arbeitsstelle suchen. Mögliche Tätigkeitsbereiche liegen bei zweiwöchigen Probearbeiten sowie bei Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Die Probearbeiten müssen qualifiziert sein, oder auf eine anschließende Ausbildung abzielen. Sollten Sie eine Teilzeit- / Vollzeitstelle finden, müssen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde einen Antrag auf einen anderen (längeren) Aufenthaltstitel für Deutschland stellen. Wir gehen davon aus, dass diese Änderung des Aufenthaltstitels schnell und unbürokratisch möglich sein wird.
Ihren Voraufenthalt in Deutschland können Sie beispielsweise über einen Mietvertrag nachweisen. Diesbezüglich gelten auch Nebenkostenabrechnungen, die Sie im Zuge Ihres Mietverhältnisses erhalten haben. Außerdem gelten auch Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge sowie Lohnauszahlungen als Nachweis. Ausgeschlossen davon sind touristische Aufenthalte.
Mit der sogenannten Anerkennungspartnerschaft beginnt das Anerkennungsverfahren des Bewerbers erst im Inland. Durch das nachträgliche Anerkennungsverfahren wird die Qualifikation des Bewerbers nachfolgend anerkannt. Im Gegenzug dürfen Sie in Deutschland bereits vom ersten Tag an einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht eine sogenannte „Nachqualifikation“, mit Hilfe eines entsprechenden Vertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber. In einer schriftlichen Vereinbarung müssen beide festhalten, das Verfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Arbeitgeber müssen für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet sein. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Blogbeitrag.
Mit einer Berufsausbildung dürfen Sie als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Nachdem Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können Sie Ihre Qualifikation über eine Anerkennungspartnerschaft nachträglich in Deutschland anerkennen lassen. Für eine Tätigkeit in einem reglementierten Beruf (Beispiel im Gesundheitswesen) benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis. Diese muss die vor der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Wenn Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können Sie die „Blaue Karte“ beantragen, um in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Ihre Qualifikation zu Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle passt.
Die „Blaue Karte“ kommt für Sie in Frage, wenn die Gehaltsmindestgrenze von 55.200 Euro brutto im Jahr (Quelle: bmi.bund.de) eingehalten wird und wenn Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können. Für bestimmte Berufe (Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte im Ingenieurwesen, in den Naturwissenschaften und der Mathematik und IT-Fachkräfte) gelten besondere Regeln: Hier reicht ein jährliches Bruttogehalt von 43.056 Euro (Quelle: bmi.bund.de) IT-Kräfte müssen für eine Anstellung in Deutschland keine Ausbildung nachweisen. Sie brauchen lediglich ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 52.560 Euro brutto.
Sie können Ihre Berufsausbildung durch Abschlusszeugnisse oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers nachweisen. Dies kann ein Ausbildungsvertrag in Kopie oder eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb sein. Daneben muss eine noch von der deutschen Regierung zu definierende Stelle, die „staatliche Anerkennung“ bestätigen. Wir arbeiten daran, für ausgewählte Länder entsprechende Ausbildungen aufzulisten. Mehr dazu, finden Sie in unserem Blog. Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre berufliche Qualifikation nachträglich nachweisen.
Für eine Anerkennungspartnerschaft oder den Erhalt der Chancenkarte müssen Sie nachweisen, dass Ihr Berufsabschluss staatlich anerkannt ist. Die Anerkennung muss nicht zwingend in Ihrem Herkunftsland erfolgt sein, sondern in dem Land, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. „Staatlich anerkannt“ meint hierbei, dass Ihr Abschluss auf den staatlichen Rechtsvorschriften beruht und Ihnen von einer berechtigten Person verliehen wurde. Abschlusszeugnisse können entweder auf einer (mindestens zweijährigen) Berufsausbildung oder auf einem Hochschulabschluss beruhen.
Um die Chancenkarte über das Punktevergabesystem zu erhalten, müssen Grundkenntnisse in Deutsch auf dem Level A1 oder in Englisch auf dem Level B2 vorhanden sein. Für das Punktevergabesystem spielen weitere Sprachkenntnisse eine Rolle. Für Deutsch auf dem Level A2 gibt es einen, für Deutsch auf dem Level B1 gibt es zwei Punkte, für Deutsch auf dem Level B2 gibt es drei Punkte. Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 bringen Ihnen einen Punkt.
Deutsch-Tests
GER
- Besteht aus vier Bereichen: Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben
- Beinhaltet sechs Stufen (wie alle Deutsch-Tests):
- Kostenloser Einstufungstest Online
A1 (einfache deutsche Sätze verstehen)
A2 (Grundlagen)
B1 (Mittelstufe)
B2 (Gutes Mittelstufen-Nieau)
C1 (Kenntnisse im fortgeschrittenen Bereich)
C2 (Kenntnisse im exzellenten Bereich / Muttersprachen-Niveau)
Goethe-Zertifikat
- Deutsch-Tests werden im Goethe-Institut durchgeführt
- Online-Kurse möglich
- Zertifikate international anerkannt
- Kostenloser Einstufungstest
- Anschließend Sprachkurs auf Ihrem Niveau wählen
- (A1 und A2 für Sprachanfänger, B1 und B2 für aufbauende Kenntnisse und C1 sowie C2 als Abschlussstufen)
- Prüfung kann nach jedem Niveau abgelegt werden
- Kosten liegen bei etwa 100 bis 300 Euro
TestDaF / Test Deutsch als Fremdsprache
- Geprüft werden die Deutschkenntnisse auf den Kompetenzniveaus B2 bis C1
- TetDaF wird in über 1000 Testzentren weltweit angeboten
- Prüft Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlichen Ausdruck und mündlichen Ausdruck
- Kann digital durchgeführt werden
- Kosten liegen bei etwa 215 Euro
DSD / Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Entwickelt für ausländische Studierende
- Prüfungen weltweit jährlich an zwei Terminen an speziellen DSD-Schulen
- Zwei Diplome erhältlich: DSD1 und DSD2
- Besteht aus Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlichen Ausdruck und mündlichen Ausdruck
- Kostenlos
- Geeignet für Kandidaten mit dem Sprachniveau A2, B1, B2 oder C1
Englisch-Tests
TOEFL / Test of English as a Foreign Language
- Findet Online an speziellen Testzentren statt
- Dauer ca. 4 Stunden
- Besteht aus Reading Comprehension (Leseverständnis), Listening Comprehension (Hörverständnis), Speaking (Gespräch) und Written Expression (Essay)
- Kosten liegen ca. bei 200 Euro
- Wichtig: Kurzfristige Teilnahmen sind nicht möglich. Sie müssen sich rechtzeitig in einem Testzentrum anmelden, wenn Sie einen TOEFL-Nachweis brauchen
IELTS / International English Language Testing Systems
- Fragt britisches sowie amerikanisches Englisch ab
- Dauer ca. 3 Stunden
- Zwei Varianten: General (Für Auswanderer und Personen, die sich länger im Ausland aufhalten wollen) und Academic (Für Studierende, die sich an einer ausländischen Hochschule bewerben wollen)
- Besteht aus Listening (Hörverständnis), Reading (Leseverständnis), Writing (Formulierung), Speaking (Gespräch)
- Kosten liegen ca. bei 226 Euro
- IELTS-Tests werden vom British Council durchgeführt, ein Angebot gibt es in 17 Städten in Deutschland
Cambridge Certificate
- Besonderheit: Sie müssen vor dem Test Ihr Sprachniveau wählen und anschließend den Test bestehen
- Verschiedene Kategorien:
A1 und A2 für Basic User = Elementare Sprachanwendung
B1 und B2 für Independent User = Selbstständige Sprachanwendung
C1 und C2 für Proficient User = Kompetente Sprachanwendung - Dauer ca. 3 bis 4 Stunden
- Besteht aus Reading and Use (Text- und Leseverständnis), Writing (Formale Sprache), Listening (Hörverständnis) und Speaking (Gespräch)
- Kosten liegen bei etwa 200 Euro
- Cambridge Test wird von der Cambridge University angeboten, er kann in einem von weltweit 2.700 Prüfzentren durchgeführt werden
Mit der „Blauen Karte“ können Personen mit Hochschulabschluss nach Deutschland einreisen, um einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Dabei muss die Mindestgehaltsgrenze von 58.400 Euro brutto im Jahr eingehalten werden. Fachkräfte, die seit mindestens 18 Monaten eine „Blauen Karte“ eines anderen EU-Staates besitzen, können visumfrei nach Deutschland einreisen. Arbeitgeber können die „Blaue Karte“ für einen zukünftigen Mitarbeiter bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die Chancenkarte ermöglicht ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten einen einjährigen Deutschlandaufenthalt, auch ohne Hochschulabschluss. Sie müssen allerdings über eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes und Grundkenntnisse in Deutsch (Level A1) oder in Englisch (Level B2) verfügen. Wer eine Fachkraft ist, darf künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
Als ausländischer IT-Spezialist müssen Sie keinen Hochschulabschluss und auch keine formale Berufsausbildung besitzen, um die „Blaue Karte“ zu erlangen. Es sind lediglich „non-formale Qualifikationen“ also zwei Jahre Berufserfahrung (auf akademischem Niveau) nachzuweisen, beispielsweise durch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Ein fester Arbeitsvertrag gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen, in dem ein Brutto-Jahreseinkommen von über 40.000 Euro festgelegt ist. Bei Tarifbindung reicht auch ein geringeres Einkommen als Nachweis.
Mit der Chancenkarte dürfen Sie einer Nebenbeschäftigung mit einem Umfang von bis zu 20 Stunden in der Woche nachgehen. Arbeitszeiten können damit flexibler gestaltet werden. Diese Regelung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie in Deutschland einen Sprachkurs absolvieren oder hier studieren. Teilnehmer eines Sprachkurses haben damit die Möglichkeit, ihre Mittel zur Lebensunterhaltssicherung aufzustocken. Ausgeschlossen davon sind Aufenthalte in Form eines Schüleraustausches.
Für die Chancenkarte müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine solche Nebenbeschäftigung erfolgen, den Sie bereits vor Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.
Eine selbständige Tätigkeit im Rahmen der Chancenkarte ist dann möglich, wenn Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde den Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Im Rahmen der Chancenkarte sind Beschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten (unbegrenzte Anzahl) erlaubt.
Mit der Chancenkarte dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl an Probearbeiten mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen ausführen. Die Probebeschäftigung muss eine qualifizierte Beschäftigung sein, oder auf die Möglichkeit zur anschließenden Ausbildung abzielen, sodass Sie mögliche Anschlussaufenthaltstitel erreichen können. Zwischen verschiedenen Probearbeiten können Sie grundsätzlich problemlos wechseln.
Die Regelungen zur Chancenkarte im erweiterten Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind am 01. Juni 2024 in Kraft getreten. Die Chancenkarten können Sie seitdem bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland beantragen (Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat). Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügen, können Sie die Chancenkarte bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Im Punktevergabesystem der Chancenkarte finden Sie das Kriterium „Deutschlandbezug“. Hier geht es nicht um Sprachkenntnisse, sondern um Voraufenthalte in Deutschland (mindestens sechs Monate). Touristische Reisen (z.B. durch Kurzaufenthalte im Rahmen der Schengen-Regelung, 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zählen dabei nicht. Kurzfristige Ausreisen in andere EU-Staaten während des Voraufenthaltes sind dagegen kein Problem, solange der Schwerpunkt des Aufenthalts weiterhin in Deutschland liegt.
Als Fachkraft müssen Sie über einen qualifizierten Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss verfügen. Um die Chancenkarte zu beantragen, müssen Sie keine anerkannte Fachkraft sein. Dafür müssen Sie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung / einen Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes nachweisen. Als Nachweis können Abschlusszeugnisse oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ihrer Ausbildungsstelle dienen.
Ausgenommen hiervon werden IT-Spezialisten, die weder einen Hochschulabschluss noch eine Berufsausbildung, sondern lediglich zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen vorhandenen Arbeitsvertrag nachweisen müssen. Über eine Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre Berufsqualifikation nachträglich in Deutschland anerkennen lassen. Sollten Sie nicht über die entsprechenden Dokumente verfügen, die Sie zum Nachweis brauchen, kann eine Qualifikationsanalyse in Frage kommen.
Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen und gleichzeitig arbeiten. Das Anerkennungsverfahren beginnt für Sie erst im Inland, sodass Sie vom ersten Tag an ihrer Beschäftigung nachgehen können. Die „Nachqualifikation“ findet mit Unterstützung des Arbeitgebers statt und muss über die zuständige Ausländerbehörde oder bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden.
Für das Anerkennungsverfahren müssen Sie Nachweise über Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung vorweisen, zum Beispiel über eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsstelle. Sollten diese Nachweise fehlen, kommt eine Qualifikationsanalyse in Betracht, mit der Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachweisen dürfen.
Die Behörden dürfen beliebig viele Chancenkarten erteilen. Das kann sich bei hohem Bedarf allerdings ändern. Sollte eine zu hohe Nachfrage an Chancenkarten bestehen, dürfen die Behörden ein gewisses Kontingent festlegen.
Wenn Sie eine Person aus einem Nicht-EU-Land („Drittstaat“) sind, dürfen Sie sich auf die Chancenkarte bewerben. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland stellen und Nachweise in Form von Sprachkenntnissen sowie Berufserfahrung erbringen. Über ein Punktesystem können Sie die Chancenkarte erhalten. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte für die Chancenkarte!
Mit der Fachkräftesäule können Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder anerkannter Berufsausbildung nach Deutschland einreisen, um einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Erfahrungssäule soll Ausländern die Einreise nach Deutschland erleichtern, indem nicht zwingend ein Hochschulabschluss, dafür eine zweijährige Berufserfahrung nachzuweisen ist. Mit der Potenzialsäule können Personen aus Drittstaaten Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über das Punktevergabesystem der Chancenkarte nachweisen.
Grundvoraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes sowie ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch A1 oder Englisch B2). Für die Chancenkarte müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies ist mit einer Nebenbeschäftigung (Bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags erfolgen, den Sie bereits vor Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.
In der sogenannten Erfahrungssäule können Sie nach Deutschland einreisen, wenn Sie über einen Hochschulabschluss oder einen zweijährigen Berufsabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes verfügen. Zusätzlich brauchen Sie einen festen Arbeitsvertrag. Als ausländische Fachkraft können Sie in Deutschland damit jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen (In nicht reglementierten Berufen). In der Potenzialsäule können Sie über das Punktevergabesystem der Chancenkarte nach Deutschland einreisen.
Voraussetzung, um am Punktevergabesystem teilzunehmen, sind Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder in Englisch (B2). Zusätzlich ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes notwendig. Für die Chancenkarte müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies ist mit einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags erfolgen, den Sie vor dem Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an, wenn Sie sie eine Nebenbeschäftigung suchen.
Als Inhaber einer Chancenkarte haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Ihre Familie nachziehen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie von der Chancenkarte in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Sollten Sie die Chancenkarte gemeinsam mit Ihrem Ehepartner beantragen, dürfen Kinder mit nach Deutschland kommen.
Von der Antragsstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mit der Chancenkarte können mehrere Wochen bis Monate vergehen. Die deutschen Behörden verpflichten sich, die Erteilung so schnell wie möglich zu bewilligen und Ihre Dokumente schnellstmöglich zu prüfen.
Den Antrag für einen anderen oder für einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Sie können von der Chancenkarte in einen Anschlussaufenthaltstitel wechseln, wenn Sie die Kriterien für die anderweitigen Aufenthaltstitel erfüllen. Dies können Sprachkenntnisse oder Fachkenntnisse in Ihrem Beruf sein. Sollten Sie über die Chancenkarte eine Teil- oder Vollzeitstelle in Deutschland gefunden haben, gilt dies als ein Kriterium, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern. Der Wechsel in einen Aufenthaltstitel für eine reguläre Beschäftigung ist unkompliziert möglich.
Die Aufenthaltsdauer mit der Chancenkarte in Deutschland beträgt genau ein Jahr. Eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich. Sollten Sie die Chancenkarte schon einmal besessen haben und anschließend Deutschland verlassen haben, so können Sie (nach mindestens einjähriger Pause) erneut einen Antrag stellen.
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihren Abschluss oder Ihre Berufserfahrung mit den notwendigen Unterlagen nachzuweisen, können Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer Qualifikationsanalyse in Deutschland prüfen lassen. Einen entsprechenden Aufenthaltstitel dafür müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Ihre Berufsausbildung Sie zu einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland befähigt. Sie sollten mindestens über einfache Deutschkenntnisse (A1) verfügen, da die Überprüfung Ihrer Fähigkeiten in deutscher Sprache stattfindet.
Mit der Qualifikationsanalyse können Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland staatlich anerkennen lassen. In einem Fachgespräch, durch eine Arbeitsprobe oder durch eine Probearbeit im Betrieb werden Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse praktisch getestet. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern um einen praktischen Nachweis Ihrer Qualifikation. Nach einer erfolgreichen Qualifikationsanalyse bekommen Sie eine volle oder teilweise Anerkennung zugestanden.
Um ausreichende finanzielle Mittel für die Chancenkarte nachzuweisen, müssen Sie in der Regel ein ausreichendes Bankguthaben oder regelmäßige Einkommensnachweise vorlegen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geldmittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familienangehörigen in Deutschland zu sichern, ohne auf öffentliche Mittel aus Deutschland angewiesen zu sein.
In welcher Höhe finanzielle Mittel nachgewiesen werden müssen, kann von Fall zu Fall verschieden sein. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf für ein sogenanntes Sperrkonto 12.324 Euro pro Person. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Es kann aber wie gesagt sein, dass Sie Ihr Guthaben oder Einkommen auch auf andere Weise belegen können.
Eine andere Möglichkeit des Nachweises von ausreichendem Einkommen ist bereits vor Beantragung der Chancenkarte einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber über 20 Stunden pro Woche zu schließen. Die Regelungen zur Art des Arbeitsplatzes sind hier sehr großzügig. Beispielsweise können Sie in einem Restaurant oder bei einem Bäcker arbeiten. Dank dem in Deutschland geltenden Mindestlohn sollte ein solcher Arbeitsvertrag ebenfalls für den Nachweis der finanziellen Mittel gegenüber der Botschaft ausreichen.
Aktuell arbeiten wir an der Möglichkeit, Ihnen auf dieser Website Angebote von geeigneten Arbeitsplätzen mit 20 Wochenstunden zu zeigen. Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter-Service an. Dann erfahren Sie es schnellstmöglich.
Nein, die Chancenkarte ist auf Deutschland beschränkt und berechtigt Sie nicht automatisch dazu, in anderen EU-Ländern zu arbeiten. Wenn Sie auch in anderen EU-Ländern arbeiten möchten, müssen Sie sich dort um eine separate Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bemühen. Es gibt jedoch verschiedene EU-Regelungen, die die Arbeit in anderen EU-Ländern erleichtern, insbesondere wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land arbeiten oder gelebt haben. Informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Behörden in dem jeweiligen EU-Land.
Für Inhaberinnen und Inhaber der Chancenkarte soll es in Deutschland Integrationskurse und Sprachkurse geben, mit denen Sie grundlegende Sprachkenntnisse und Landeskenntnisse erwerben können. Solche Kurse gibt es praktisch in jeder größeren Stadt und sie werden regelmäßig angeboten. Wenn Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen, sollten Sie dieses Angebot wahrnehmen.
Die Chancenkarte ermöglicht grundsätzlich das Arbeiten in Deutschland, jedoch keine Studienaufnahme. Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, müssen Sie sich für ein Studium bewerben und eine Zulassung erhalten. Hierfür gibt es spezielle Voraussetzungen und Verfahren, die von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein können. Auch müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder eine Sprachprüfung ablegen. Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in Ihrem Heimatland vorweisen können, können Teile Ihrer Ausbildung oder Studiums auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden.
Ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit für nicht-reglementierte Berufe ist ein Verfahren, das es Migranten ermöglicht, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen. Dabei geht es insbesondere um Berufe, die nicht durch spezielle Berufsregulierungen oder -gesetze geschützt sind. Ein solcher Antrag kann beispielsweise für Berufe wie Journalist, IT-Fachkraft oder Unternehmensberater gestellt werden. Das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit wird von den zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern durchgeführt und bezieht sich in der Regel auf die fachliche Kompetenz und Ausbildung des Antragstellers. Wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin die Qualifikationen in Deutschland nutzen und gegebenenfalls auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Chancenkarte Jobs!
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