Ausländische Fachkräfte für Ihr Unternehmen gewinnen

Mit der Chancenkarte erhalten ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten.

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Vorteile für deutsche Arbeitgeber

Der Fachkräftemangel erreicht in Deutschland ein hohes Niveau. Die Folgen bekommen Arbeitgeber deutlich zu spüren: Bewerbungen bleiben aus, offene Stellen können nicht teilweise besetzt werden. Laut einer Prognose vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima könnten aufgrund des Fachkräftemangels im Jahr 2060 etwa 16 Millionen Erwerbstätige fehlen (Stand: Mai 2023). Grund dafür ist zum Großteil die alternde Bevölkerung in Deutschland. Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten, was bedeutet, dass die Anzahl junger, erwerbsfähiger Menschen in Zukunft weiter zurückgehen wird.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung bereits erste Schritte in die Wege geleitet, um diesem Problem entgegenzuwirken. Allerdings verhindern bürokratische Hürden die vermehrte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte.

Vorteil 1: Größerer Bewerberpool
Vorteil 2: Einfache Einreisebedingungen
Vorteil 3: Unbürokratisches Verfahren
Vorteil 4: Schneller Arbeitseinstieg
Vorteil 5: Einfache Tätigkeiten möglich

Grundvoraussetzungen für die Chancenkarte

Die eingeführte Chancenkarte soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz deshalb noch einmal deutlich lukrativer machen. Qualifizierte Nicht-EU-Bürger, die noch keinen festen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, können anhand eines Punktesystems nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Erlaubt sind Nebenbeschäftigungen bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Bewerber aus Drittstaaten eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss sowie ausreichende Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2) nachweisen. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt als gesichert gelten. Die Chancenkarte bringt nicht nur enorme Vorteile für Bewerber aus dem Ausland mit sich, sondern auch für Arbeitgeber aus Deutschland.

Die wichtigsten Vorteile der Chancenkarte für Sie im Überblick

  1. Größerer Bewerberpool: Mit der Chancenkarte bekommen Sie Zugriff auf einen ganz neuen Bewerberpool. Es gibt zahlreiche qualifizierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die mit der Chancenkarte endlich die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland einzureisen. Bewerber benötigen im Vorfeld keinen festen Arbeitsvertrag, sondern können sich ganz einfach über das zugehörige Punktesystem legitimieren. Mit der Erteilung der Chancenkarte erlangen Bewerber eine einjährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, um sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Wenn Sie einen Bewerber Probearbeiten lassen oder ihm eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche anbieten, erhöht sich die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt Ihres Bewerbers in Deutschland. Mit einem Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel, den es bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen gilt, können Sie Ihrem Bewerber zukünftig auch eine Vollzeitstelle anbieten.
  2. Einfache Einreisebedingungen erleichtern den Arbeitseinstieg: Die Chancenkarte bietet interessierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern eine einfachere Möglichkeit zur Einreise, als das bisher der Fall war. Komplizierte Antragstellungen zum Aufenthalt oder zum Antritt einer Arbeitsstelle fallen weg. Über das Punktesystem können Bewerber einfach und schnell die nötigen Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können sie über die örtliche Ausländerbehörde oder bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands im Herkunftsland stellen. Qualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Ausbildungsabschluss erhalten die Chancenkarte sofort.
  3. Kein Genehmigungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig: Die Antragsstellung für die Chancenkarte erfolgt über die zuständige Auslandsvertretung Deutschlands im Herkunftsland oder die örtliche Ausländerbehörde. Eine externe Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Wenn Ihr Bewerber alle Voraussetzungen erfüllt, erhält er die Chancenkarte und damit eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Hier kann die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle beginnen.
  4. Schneller Arbeitseinstieg durch einfache Genehmigungsverfahren: Die Chancenkarte bietet Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern eine gute und schnelle Möglichkeit, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das erleichterte Einreiseverfahren und die garantierte Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr sorgen dafür, dass der Bewerber sich eine qualifizierte Beschäftigung mit Perspektive auf eine langfristige Anstellung suchen kann. Bei erfolgreicher Anstellung können Arbeitgeber und Bewerber einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.
  5. Vertragsabschluss für einfache Tätigkeiten: Ausländische Arbeitskräfte mit Chancenkarte können sich für einfache Tätigkeiten oder Teilzeitbeschäftigungen bewerben. Erlaubt sind bis zu 20 Stunden in der Woche, die flexibel festgelegt werden können (z.B. mehr Stunden in der ersten Woche und weniger Stunden in der darauffolgenden Woche). Arbeitgeber können diesbezüglich mit interessierten Bewerbern exklusiv vor der Einreise einen Vertrag abschließen. Der Vertragsabschluss bietet beiden Seiten zusätzliche Sicherheit, was den Antritt der neuen Arbeitsstelle betrifft.

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Häufige Fragen zur Chancenkarte

Mit der Fachkräftesäule können Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder anerkannter Berufsausbildung nach Deutschland einreisen, um einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Erfahrungssäule soll Ausländern die Einreise nach Deutschland erleichtern, indem nicht zwingend ein Hochschulabschluss, dafür eine zweijährige Berufserfahrung nachzuweisen ist. Mit der Potenzialsäule können Personen aus Drittstaaten Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über das Punktevergabesystem der Chancenkarte nachweisen.

Grundvoraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes sowie ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch A1 oder Englisch B2). Für die Chancenkarte müssen Bewerber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies ist mit einer Nebenbeschäftigung (Bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags erfolgen, den Sie bereits vor Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.

In der sogenannten Erfahrungssäule können Arbeitskräfte nach Deutschland einreisen, wenn sie über einen Hochschulabschluss oder einen zweijährigen Berufsabschluss nach den Regeln des Herkunftslandes verfügen. Zusätzlich brauchen sie einen festen Arbeitsvertrag. Als ausländische Fachkraft können sie in Deutschland damit jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen (in nicht reglementierten Berufen). In der Potenzialsäule können sie über das Punktevergabesystem der Chancenkarte nach Deutschland einreisen.

Voraussetzung, um am Punktevergabesystem teilzunehmen, sind Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder in Englisch (B2). Zusätzlich ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes notwendig. Für die Chancenkarte müssen sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Dies ist mit einer Nebenbeschäftigung (Bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags erfolgen, den Sie vor dem Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an, wenn Sie Mitarbeiter für eine Nebenbeschäftigung suchen.

In Deutschland gilt als Fachkraft, wer über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügt. Als anerkannte Fachkraft erhalten Sie die Chancenkarte sofort (ohne Punktesystem) und dürfen zukünftig auch einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre berufliche Qualifikation nachträglich anerkennen lassen, sodass Sie direkt nach Ihrer Einreise in Deutschland arbeiten können.

Mit der sogenannten Anerkennungspartnerschaft beginnt das Anerkennungsverfahren des Bewerbers erst im Inland. Durch das nachträgliche Anerkennungsverfahren wird die Qualifikation des Bewerbers nachfolgend anerkannt. Im Gegenzug darf der Einwanderer in Deutschland bereits vom ersten Tag an einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht eine sogenannte „Nachqualifikation“, mit Hilfe eines entsprechenden Vertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber. In einer schriftlichen Vereinbarung müssen beide festhalten, das Verfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Arbeitgeber müssen für eine Ausbildung oder Nachqualifizierung geeignet sein. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Blogbeitrag.

Als ausländischer IT-Spezialist müssen Sie keinen Hochschulabschluss und auch keine formale Berufsausbildung besitzen, um die „Blaue Karte“ zu erlangen. Es sind lediglich „non-formale Qualifikationen“ also zwei Jahre Berufserfahrung (auf akademischem Niveau) nachzuweisen, beispielsweise durch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Ein fester Arbeitsvertrag gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen, in dem ein Brutto-Jahreseinkommen von über 40.000 Euro festgelegt ist. Bei Tarifbindung reicht auch ein geringeres Einkommen als Nachweis.

Mitarbeiter mit der Chancenkarte dürfen einer Beschäftigung bis zu 20 Stunden in der Woche nachgehen. Arbeitszeiten können damit flexibler gestaltet werden. Diese Regelung bleibt auch dann bestehen, wenn der Mitarbeiter in Deutschland einen Sprachkurs absolviert oder hier studiert. Teilnehmer eines Sprachkurses haben damit die Möglichkeit, ihre Mittel zur Lebensunterhaltssicherung aufzustocken. Ausgeschlossen davon sind Aufenthalte in Form eines Schüleraustausches.

Für die Chancenkarte müssen die Bewerber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine solche Nebenbeschäftigung erfolgen, den Sie bereits vor Antrag auf eine Chancenkarte schließen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.

Ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit für nicht-reglementierte Berufe ist ein Verfahren, das es Migranten ermöglicht, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen. Dabei geht es insbesondere um Berufe, die nicht durch spezielle Berufsregulierungen oder -gesetze geschützt sind. Ein solcher Antrag kann beispielsweise für Berufe wie Journalist, IT-Fachkraft oder Unternehmensberater gestellt werden. Das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit wird von den zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern durchgeführt und bezieht sich in der Regel auf die fachliche Kompetenz und Ausbildung des Antragstellers. Wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin die Qualifikationen in Deutschland nutzen und gegebenenfalls auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihren Abschluss oder Ihre Berufserfahrung mit den notwendigen Unterlagen nachzuweisen, können Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer Qualifikationsanalyse in Deutschland prüfen lassen. Einen entsprechenden Aufenthaltstitel dafür müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Ihre Berufsausbildung Sie zu einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland befähigt. Sie sollten mindestens über ausreichende Deutschkenntnisse (A2) verfügen, da die Überprüfung Ihrer Fähigkeiten in deutscher Sprache stattfindet.

Mit der Qualifikationsanalyse können Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland staatlich anerkennen lassen. In einem Fachgespräch, durch eine Arbeitsprobe oder durch eine Probearbeit im Betrieb werden Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse praktisch getestet. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern um einen praktischen Nachweis Ihrer Qualifikation. Nach einer erfolgreichen Qualifikationsanalyse bekommen Sie eine volle oder teilweise Anerkennung zugestanden.

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