Mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten

Mit der Chancenkarte als ausländische Fachkraft in Deutschland arbeiten

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Vorteile für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern

Bewerber aus Drittstaaten müssen bislang einen festen Arbeitsvertrag vorweisen oder als anerkannte Fachkraft gelten, um in Deutschland zu arbeiten. Komplizierte Einreiseverfahren erschweren die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland. Mit der Chancenkarte soll sich das ändern. Interessierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern bekommen durch die Chancenkarte eine einjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland garantiert, um sich vor Ort eine Arbeitsstelle zu suchen.

Beantragen können Sie die Chancenkarte entweder bei der örtlichen Ausländerbehörde oder bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands Ihres Herkunftslandes (beispielsweise bei der Deutschen Botschaft).

Vorteil 1: Schnelle Einreise nach Deutschland
Vorteil 2: Chance auf dauerhaftes Bleiberecht
Vorteil 3: Gutes Einkommen
Vorteil 4: Garantierte Arbeitserlaubnis
Vorteil 5: Vollzeitstellen Möglich

Diese Grundvoraussetzungen müssen Sie erfüllen

Die Bundesregierung vereinfacht mit der Einführung des neuen Aufenthaltstitels die Einreisebedingungen für interessierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie lediglich eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2) nachweisen. Hinzu kommt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren müssen. Wenn Sie die genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie anhand eines Punktesystems die benötigten Qualifikationen prüfen. Sie müssen mindestens sechs Punkte erreichen, damit Sie in Deutschland arbeiten dürfen.

Die wichtigsten Vorteile der Chancenkarte zusammengefasst

  1. Einfache und schnelle Einreise nach Deutschland möglich: Wer die Chancenkarte beantragt, muss keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen. Über das Punktesystem können Sie ganz einfach Ihre bestehenden Qualifikationen (beispielsweise zu Sprachkenntnissen oder Berufserfahrung) nachweisen. Ein kompliziertes Prüfverfahren ist damit ausgeschlossen. Mit der Chancenkarte dürfen Sie sich ein Jahr lang in Deutschland aufhalten, um sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Möglich sind Teilzeit- oder Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten. Mit der Chancenkarte können Sie Ihren neuen Arbeitgeber ganz in Ruhe kennenlernen und sich einen Job suchen, der zu Ihnen und zu Ihrer Qualifikation passt.
  2. Möglichkeit zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland: Die Aufenthaltserlaubnis mit Chancenkarte ist auf ein Jahr begrenzt, weil der Aufenthalt in erster Linie der Jobsuche dient. Möglich sind neben einer unbegrenzten Anzahl an Probearbeiten auch Teilzeitbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche, die flexibel aufgeteilt werden können. Wenn Sie eine geeignete Stelle gefunden haben, besteht die Möglichkeit, auf Verlängerung Ihres Aufenthalts. Dafür müssen Sie zusätzlich einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Sollten Sie die Absicht haben, von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle zu wechseln, haben Sie gute Aussichten auf einen längeren Aufenthaltstitel. Das geht auch, wenn Sie weiterhin in einer Teilzeitbeschäftigung bleiben möchten. Wichtig für die Verlängerung Ihres Aufenthalts in Deutschland sind aussagekräftige Nachweise, wie zum Beispiel eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber oder ein fester Arbeitsvertrag.
  3. Sicherung Ihres Lebensunterhalts mit einem guten Einkommen: Die Chancenkarte erlaubt Nebenbeschäftigungen auf Basis des Mindestlohns. Dieser liegt aktuell bei 12,00 Euro brutto pro Stunde (Stand Mai 2023). Mit einer Teilzeitbeschäftigung (20 Stunden pro Woche) kommen Sie damit im Monat auf über 1.000 Euro Einkommen. Wollen Sie in eine Vollzeitstelle wechseln, steigt Ihr Netto-Einkommen weit darüber hinaus. Die Verdienstmöglichkeiten sind abhängig von der Branche, in der Sie zukünftig arbeiten möchten und von Ihrer Qualifikation. Mit der Chancenkarte haben Sie gute Aussichten auf einen fairen Lohneinstieg, mit dem Sie Ihren Alltag in Deutschland problemlos finanzieren können.
  4. Garantierte Arbeitserlaubnis: Arbeitskräfte aus Drittstaaten benötigen bislang ein Visum, um nach Deutschland einreisen und hier arbeiten zu dürfen. Dies setzt ein bestehendes Arbeitsplatzangebot voraus, denn oft muss die Bundesagentur für Arbeit Ihrem Aufenthalt zustimmen. Wenn Sie nicht als anerkannte Fachkraft gelten, können Sie mit der Chancenkarte nach Deutschland kommen, um sich vor Ort einen Job zu suchen. Grundvoraussetzung sind eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes. Außerdem müssen Sie über einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2) verfügen und diese ebenfalls nachweisen können. Für die Chancenkarte müssen Sie außerdem über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Dies ist in der Regel mit einer Nebenbeschäftigung (mit bis zu 20 Stunden in der Woche) möglich, die Sie vor Ihrem Antrag auf eine Chancenkarte mit einem deutschen Arbeitgeber schließen sollten.
  5. Hohe Chance auf eine qualifizierte Teilzeit-/Vollzeitstelle: Im Rahmen der Chancenkarte bekommen Sie die Möglichkeit, sich auf zweiwöchige Probearbeiten (unbeschränkte Anzahl) oder auf eine Nebenbeschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche zu bewerben. Sollten Sie während der Dauer Ihres Aufenthalts eine geeignete Beschäftigung finden, besteht für Sie die Aussicht auf eine qualifizierte Teilzeit- oder Vollzeitstelle. Um zukünftig einer Vollzeitstelle nachgehen zu können, müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel wechseln. Die Chancenkarte legitimiert Sie lediglich zur Jobsuche in Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Das sollte kein Problem sein, wenn Sie einen Nachweis über ein zukünftiges Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag vorzeigen können. 

Fazit

Mit der Chancenkarte bekommen Sie eine schnelle und einfache Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und sich vor Ort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist mit der Chancenkarte auf ein Jahr begrenzt. Im Fokus Ihres Aufenthalts liegt die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle. Bei erfolgreicher Jobsuche haben Sie die Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Wenn Sie mit der Chancenkarte eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben, können Sie Ihren Aufenthalt mit hoher Wahrscheinlichkeit verlängern. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen und notwendige Nachweise bereit halten (beispielsweise einen Arbeitsvertrag oder ein bestehendes Arbeitsplatzangebot). 

Den Antrag für die Chancenkarte können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes oder bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland stellen. Beachten Sie, dass Sie dafür folgende Grundvoraussetzungen erfüllen müssen: Sie brauchen eine zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes. Sie müssen Ihren Abschluss nicht extra in Deutschland anerkennen lassen!  Zusätzlich müssen Sie über einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2) und finanzielle Mittel verfügen, wodurch Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Das geht zum Beispiel über eine Nebenbeschäftigung, wie sie im Rahmen der Chancenkarte erlaubt ist. Sie sind auf der Suche nach einer passenden Nebentätigkeit? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Newsletter an und verpassen Sie keine Gelegenheit mehr, den richtigen Job zu finden!

Wenn Sie die Grundvoraussetzungen für die Chancenkarte erfüllen, können Sie Ihre weiteren Qualifikationen ganz einfach über ein Punktesystem nachweisen. Sie brauchen mindestens sechs Punkte, um die Bedingungen für die Chancenkarte zu erfüllen. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte mit unserem Punkterechner!

Chancenkarten-Check

Häufige Fragen zur Chancenkarte

Die Chancenkarte können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland (beispielsweise bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat) beantragen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, stellen Sie den Antrag einfach bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort.

Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie bereits im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums sein müssen. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls bestimmte Nachweise erbringen, beispielsweise zu Ihrer Berufserfahrung (Berufsausbildung + Arbeitserfahrung) oder zu Ihren Sprachkenntnissen (Deutsch A1 oder Englisch B2). Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Das können Sie beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) nachweisen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.

Beantragen können Sie die Chancenkarte bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland. Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen und über einen gültigen Pass verfügen. Nachweise über Ihre Ausbildung, Sprachkenntnisse, Voraufenthalte, etc. müssen Sie bereithalten. Außerdem müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) können Sie Ihre finanzielle Absicherung nachweisen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.

Die zuständige Behörde prüft, inwiefern der Antragsteller die Kriterien (nach dem Punktesystem) erfüllt. Entsprechende Nachweise (Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen) sollten Bewerber mit sich führen. Wenn Sie schon einmal länger in Deutschland gelebt haben, können Sie den Aufenthalt beispielsweise mit Hilfe von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder Nebenkostenabrechnungen nachweisen.

Die Chancenkarte können Sie voraussichtlich ab dem 01. Juni 2024 bei der örtlichen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland beantragen. Sie erweitert das bisherige Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Seit 1. März 2020 in Kraft) um einen weiteren Aufenthaltstitel für qualifizierte Nicht-EU-Bürger. Während das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Einreise und den Aufenthalt für Personen erleichtert, soll die Chancenkarte explizit Menschen helfen, die noch keinen festen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchten.

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands stellen (beispielsweise bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat). Hierfür sollten Sie wichtige Dokumente, wie Ihren Pass sowie Nachweise über Sprachkenntnisse und Nachweise über Ihre Berufsausbildung etc. bereithalten. Diese benötigen Sie im weiteren Verfahren auch für die deutsche Ausländerbehörde.

Grundvoraussetzung für die Chancenkarte sind Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Einen Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an. Sollten Sie weder die notwendigen Sprachkenntnisse noch einen Berufsabschluss nach den Regeln des Herkunftslandes nachweisen können, müssen Sie diese Kriterien erfüllen, bevor Sie den Antrag auf die Chancenkarte stellen.

Die Green Card ist ein Aufenthaltstitel für die USA, der an strikte Bedingungen geknüpft ist. Eine arbeitsplatzbasierte Greencard setzt ein Arbeitsplatzangebot voraus, während familienbasierte Greencards durch Familienangehörige im US-Staat beantragt werden können. Außerdem gibt es ein Lotterieverfahren, mit dem Bewerber die Greencard gewinnen können. Über die Greencard kann man nach etwa drei bis fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft erwerben.

Die Chancenkarte in Deutschland unterscheidet sich von der Greencard insofern, dass sie eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr ermöglicht. Ein Arbeitsplatzangebot beziehungsweise ein Arbeitsvertrag oder eine familiäre Beziehung müssen dafür nicht vorhanden sein. Sie müssen allerdings mindestens sechs Punkte im Punktevergabesystem für die Chancenkarte erreichen. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte für die Chancenkarte Deutschland!

Sie brauchen keinen Arbeitsvertrag in Deutschland, wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten. Allerdings müssen Sie über ausreichende Sprachkenntnisse (Deutsch A1 oder Englisch B2) sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes verfügen. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen. Wenn Sie sich für eine solche Nebenbeschäftigung interessieren, melden Sie sich gerne zu unserem Newsletter an.

Nach Erhalt der Chancenkarte bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. In dieser Zeit dürfen Sie hier nach einer geeigneten Arbeitsstelle suchen oder Ihre Berufsqualifikation nachträglich anerkennen lassen. Erlaubt sind zweiwöchige Probearbeiten (unbegrenzte Anzahl) sowie Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Die Stunden dürfen flexibel verteilt werden.

Nach dem Punktevergabesystem müssen Sie mindestens sechs Punkte erfüllen, um die Chancenkarte zu erhalten. Die Kriterien sehen wie folgt aus:

  • Sprachkenntnisse
  • Berufserfahrung
  • Alter
  • Deutschlandbezug

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Nach Erhalt der Chancenkarte, bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. In diesem Zeitraum dürfen Sie nach einer passenden Arbeitsstelle suchen. Mögliche Tätigkeitsbereiche liegen bei zweiwöchigen Probearbeiten sowie bei Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Die Probearbeiten müssen qualifiziert sein, oder auf eine anschließende Ausbildung abzielen. Sollten Sie eine Teilzeit- / Vollzeitstelle finden, müssen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde einen Antrag auf einen anderen (längeren) Aufenthaltstitel für Deutschland stellen. Wir gehen davon aus, dass diese Änderung des Aufenthaltstitels schnell und unbürokratisch möglich sein wird.

Ihren Voraufenthalt in Deutschland können Sie beispielsweise über einen Mietvertrag nachweisen. Diesbezüglich gelten auch Nebenkostenabrechnungen, die Sie im Zuge Ihres Mietverhältnisses erhalten haben. Außerdem gelten auch Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge sowie Lohnauszahlungen als Nachweis. Ausgeschlossen davon sind touristische Aufenthalte.

Mit der Chancenkarte erhalten Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, der Ihnen ohne festen Arbeitsvertrag in Deutschland die Suche nach einer Arbeitsstelle erlaubt (insofern Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen). Möglich ist eine nebenberufliche Beschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten. Zusätzlich können Sie mit der Chancenkarte Ihren Berufsabschluss nachträglich anerkennen lassen.

Die Aufenthaltsdauer ist auf ein Jahr befristet. Sollten Sie keine geeignete Arbeitsstelle finden, besteht nach Ablauf der Zeit kein Anspruch auf Verlängerung. Wenn Sie eine Beschäftigung haben, ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland nicht an die Chancenkarte geknüpft. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde.

Bewerber aus Drittstaaten können leichter nach Deutschland einreisen und dort schneller einer Beschäftigung nachgehen. Zudem haben Inhaber der Chancenkarte die Möglichkeit, sich auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland zu bewerben. Davon profitieren auch die Unternehmen. Für potenzielle Arbeitgeber erweitert die Chancenkarte den Bewerberpool um ein Vielfaches.

Durch den Fachkräftemangel würden in Deutschland bis zum Jahr 2060 etwa 16 Millionen Erwerbstätige fehlen – ohne Zuwanderung aus dem Ausland. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klima) Viele Unternehmen sind bereits heute auf die Unterstützung durch Personen angewiesen. Mit der Chancenkarte bekommen Bewerber als auch Arbeitgeber eine langfristige Perspektive auf eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt.

Mit einer Berufsausbildung dürfen Sie als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Nachdem Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können Sie Ihre Qualifikation über eine Anerkennungspartnerschaft nachträglich in Deutschland anerkennen lassen. Für eine Tätigkeit in einem reglementierten Beruf (Beispiel im Gesundheitswesen) benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis. Diese muss die vor der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Wenn Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können Sie die „Blaue Karte“ beantragen, um in Deutschland einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Ihre Qualifikation zu Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle passt.

Die „Blaue Karte“ kommt für Sie in Frage, wenn die Gehaltsmindestgrenze von 55.200 Euro brutto im Jahr (Quelle: bmi.bund.de) eingehalten wird und wenn Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können. Für bestimmte Berufe (Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte im Ingenieurwesen, in den Naturwissenschaften und der Mathematik und IT-Fachkräfte) gelten besondere Regeln: Hier reicht ein jährliches Bruttogehalt von 43.056 Euro (Quelle: bmi.bund.de) IT-Kräfte müssen für eine Anstellung in Deutschland keine Ausbildung nachweisen. Sie brauchen lediglich ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 52.560 Euro brutto.

Sie können Ihre Berufsausbildung durch Abschlusszeugnisse oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers nachweisen. Dies kann ein Ausbildungsvertrag in Kopie oder eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb sein. Daneben muss eine noch von der deutschen Regierung zu definierende Stelle, die „staatliche Anerkennung“ bestätigen. Wir arbeiten daran, für ausgewählte Länder entsprechende Ausbildungen aufzulisten. Mehr dazu, finden Sie in unserem Blog. Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre berufliche Qualifikation nachträglich nachweisen.

Für eine Anerkennungspartnerschaft oder den Erhalt der Chancenkarte müssen Sie nachweisen, dass Ihr Berufsabschluss staatlich anerkannt ist. Die Anerkennung muss nicht zwingend in Ihrem Herkunftsland erfolgt sein, sondern in dem Land, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. „Staatlich anerkannt“ meint hierbei, dass Ihr Abschluss auf den staatlichen Rechtsvorschriften beruht und Ihnen von einer berechtigten Person verliehen wurde. Abschlusszeugnisse können entweder auf einer (mindestens zweijährigen) Berufsausbildung oder auf einem Hochschulabschluss beruhen.

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Grundkenntnisse in Deutsch auf dem Level A1 oder in Englisch auf dem Level B2 vorhanden sein. Für das Punktevergabesystem spielen weitere Sprachkenntnisse eine Rolle. Für Deutsch auf dem Level A2 gibt es einen, für Deutsch auf dem Level B1 gibt es zwei Punkte, für Deutsch auf dem Level B2 gibt es 3 Punkte. Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 bringen Ihnen zusätzlich einen Punkt.

Deutsch-Tests

GER

  • Besteht aus vier Bereichen: Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben
  • Beinhaltet sechs Stufen (wie alle Deutsch-Tests):
    Kostenloser Einstufungstest Online
    A1 (einfache deutsche Sätze verstehen)
    A2 (Grundlagen)
    B1 (Mittelstufe)
    B2 (Gutes Mittelstufen-Nieau)
    C1 (Kenntnisse im fortgeschrittenen Bereich)
    C2 (Kenntnisse im exzellenten Bereich / Muttersprachen-Niveau)

Goethe-Zertifikat

  • Deutsch-Tests werden im Goethe-Institut durchgeführt
  • Online-Kurse möglich
  • Zertifikate international anerkannt
  • Kostenloser Einstufungstest
  • Anschließend Sprachkurs auf Ihrem Niveau wählen
  • (A1 und A2 für Sprachanfänger, B1 und B2 für aufbauende Kenntnisse und C1 sowie C2 als Abschlussstufen)
  • Prüfung kann nach jedem Niveau abgelegt werden
  • Kosten liegen bei etwa 100 bis 300 Euro

TestDaF / Test Deutsch als Fremdsprache

  • Geprüft werden die Deutschkenntnisse auf den Kompetenzniveaus B2 bis C1
  • TetDaF wird in über 1000 Testzentren weltweit angeboten
  • Prüft Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlichen Ausdruck und mündlichen Ausdruck
  • Kann digital durchgeführt werden
  • Kosten liegen bei etwa 215 Euro

DSD / Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

  • Entwickelt für ausländische Studierende
  • Prüfungen weltweit jährlich an zwei Terminen an speziellen DSD-Schulen
  • Zwei Diplome erhältlich: DSD1 und DSD2
  • Besteht aus Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlichen Ausdruck und mündlichen Ausdruck
  • Kostenlos
  • Geeignet für Kandidaten mit dem Sprachniveau A2, B1, B2 oder C1
Englisch-Tests (h3)

TOEFL / Test of English as a Foreign Language

  • Findet Online an speziellen Testzentren statt
  • Dauer ca. 4 Stunden
  • Besteht aus Reading Comprehension (Leseverständnis), Listening Comprehension (Hörverständnis), Speaking (Gespräch) und Written Expression (Essay)
  • Kosten liegen ca. bei 200 Euro
  • Wichtig: Kurzfristige Teilnahmen sind nicht möglich. Sie müssen sich rechtzeitig in einem Testzentrum anmelden, wenn Sie einen TOEFL-Nachweis brauchen

IELTS / International English Language Testing Systems

  • Fragt britisches sowie amerikanisches Englisch ab
  • Dauer ca. 3 Stunden
  • Zwei Varianten: General (Für Auswanderer und Personen, die sich länger im Ausland aufhalten wollen) und Academic (Für Studierende, die sich an einer ausländischen Hochschule bewerben wollen)
  • Besteht aus Listening (Hörverständnis), Reading (Leseverständnis), Writing (Formulierung), Speaking (Gespräch)
  • Kosten liegen ca. bei 226 Euro
  • IELTS-Tests werden vom British Council durchgeführt, ein Angebot gibt es in 17 Städten in Deutschland

Cambridge Certificate

  • Besonderheit: Sie müssen vor dem Test Ihr Sprachniveau wählen und anschließend den Test bestehen
  • Verschiedene Kategorien:
    A1 und A2 für Basic User = Elementare Sprachanwendung
    B1 und B2 für Independent User = Selbstständige Sprachanwendung
    C1 und C2 für Proficient User = Kompetente Sprachanwendung
  • Dauer ca. 3 bis 4 Stunden
  • Besteht aus Reading and Use (Text- und Leseverständnis), Writing (Formale Sprache), Listening (Hörverständnis) und Speaking (Gespräch)
  • Kosten liegen bei etwa 200 Euro
  • Cambridge Test wird von der Cambridge University angeboten, er kann in einem von weltweit 2.700 Prüfzentren durchgeführt werden

Eine selbständige Tätigkeit im Rahmen der Chancenkarte ist dann möglich, wenn Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde den Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Im Rahmen der Chancenkarte sind Beschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten (unbegrenzte Anzahl) erlaubt.

Mit der Chancenkarte dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl an Probearbeiten mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen ausführen. Die Probebeschäftigung muss eine qualifizierte Beschäftigung sein, oder auf die Möglichkeit zur anschließenden Ausbildung abzielen, sodass Sie mögliche Anschlussaufenthaltstitel erreichen können. Zwischen verschiedenen Probearbeiten können Sie grundsätzlich problemlos wechseln.

Die Regeln zur Chancenkarte im erweiterten Fachkräfteeinwanderungsgesetz treten am 01. Juni 2024 in Kraft. Die Chancenkarten können Sie ab diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland beantragen (Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat). Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügen, können Sie die Chancenkarte bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Im Punktevergabesystem der Chancenkarte finden Sie das Kriterium „Deutschlandbezug“. Hier geht es nicht um Sprachkenntnisse, sondern um Voraufenthalte in Deutschland (mindestens sechs Monate). Touristische Reisen (z.B. durch Kurzaufenthalte im Rahmen der Schengen-Regelung, 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zählen dabei nicht. Kurzfristige Ausreisen in andere EU-Staaten während des Voraufenthaltes sind dagegen kein Problem, solange der Schwerpunkt des Aufenthalts weiterhin in Deutschland liegt.

Als Fachkraft müssen Sie über einen qualifizierten Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss verfügen. Um die Chancenkarte zu beantragen, müssen Sie keine anerkannte Fachkraft sein. Dafür müssen Sie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung / einen Hochschulabschluss nach den Regeln Ihres Herkunftslandes nachweisen. Als Nachweis können Abschlusszeugnisse oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ihrer Ausbildungsstelle dienen.

Ausgenommen hiervon werden IT-Spezialisten, die weder einen Hochschulabschluss noch eine Berufsausbildung, sondern lediglich zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen vorhandenen Arbeitsvertrag nachweisen müssen. Über eine Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre Berufsqualifikation nachträglich in Deutschland anerkennen lassen. Sollten Sie nicht über die entsprechenden Dokumente verfügen, die Sie zum Nachweis brauchen, kann eine Qualifikationsanalyse in Frage kommen.

Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen und gleichzeitig arbeiten. Das Anerkennungsverfahren beginnt für Sie erst im Inland, sodass Sie vom ersten Tag an ihrer Beschäftigung nachgehen können. Die „Nachqualifikation“ findet mit Unterstützung des Arbeitgebers statt und muss über die zuständige Ausländerbehörde oder bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden.

Für das Anerkennungsverfahren müssen Sie Nachweise über Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung vorweisen, zum Beispiel über eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsstelle. Sollten diese Nachweise fehlen, kommt eine Qualifikationsanalyse in Betracht, mit der Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachweisen dürfen.

Die Behörden dürfen beliebig viele Chancenkarten erteilen. Das kann sich bei hohem Bedarf allerdings ändern. Sollte eine zu hohe Nachfrage an Chancenkarten bestehen, dürfen die Behörden ein gewisses Kontingent festlegen.

Wenn Sie eine Person aus einem Nicht-EU-Land („Drittstaat“) sind, dürfen Sie sich auf die Chancenkarte bewerben. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland stellen und Nachweise in Form von Sprachkenntnissen sowie Berufserfahrung erbringen. Über ein Punktesystem können Sie die Chancenkarte erhalten. Berechnen Sie jetzt Ihre Punkte für die Chancenkarte!

Als Inhaber einer Chancenkarte haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Ihre Familie nachziehen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie von der Chancenkarte in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Sollten Sie die Chancenkarte gemeinsam mit Ihrem Ehepartner beantragen, dürfen Kinder mit nach Deutschland kommen.

Von der Antragsstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mit der Chancenkarte können mehrere Wochen bis Monate vergehen. Die deutschen Behörden verpflichten sich, die Erteilung so schnell wie möglich zu bewilligen und Ihre Dokumente schnellstmöglich zu prüfen.

Den Antrag für einen anderen oder für einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Sie können von der Chancenkarte in einen Anschlussaufenthaltstitel wechseln, wenn Sie die Kriterien für die anderweitigen Aufenthaltstitel erfüllen. Dies können Sprachkenntnisse oder Fachkenntnisse in Ihrem Beruf sein. Sollten Sie über die Chancenkarte eine Teil- oder Vollzeitstelle in Deutschland gefunden haben, gilt dies als ein Kriterium, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern. Der Wechsel in einen Aufenthaltstitel für eine reguläre Beschäftigung ist unkompliziert möglich.

Die Aufenthaltsdauer mit der Chancenkarte in Deutschland beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, jedoch an recht enge Voraussetzungen geknüpft, so dass dies in vielen Fällen nicht relevant werden dürfte. Sollten Sie dennoch eine Verlängerung der Chancenkarte anstreben, müssen Sie diese bei der Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde beantragen. Sollten Sie die Chancenkarte schon einmal besessen haben, so können Sie (nach mindestens einjähriger Pause) erneut einen Antrag stellen.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihren Abschluss oder Ihre Berufserfahrung mit den notwendigen Unterlagen nachzuweisen, können Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer Qualifikationsanalyse in Deutschland prüfen lassen. Einen entsprechenden Aufenthaltstitel dafür müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Ihre Berufsausbildung Sie zu einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland befähigt. Sie sollten mindestens über ausreichende Deutschkenntnisse (A2) verfügen, da die Überprüfung Ihrer Fähigkeiten in deutscher Sprache stattfindet.

Mit der Qualifikationsanalyse können Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland staatlich anerkennen lassen. In einem Fachgespräch, durch eine Arbeitsprobe oder durch eine Probearbeit im Betrieb werden Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse praktisch getestet. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern um einen praktischen Nachweis Ihrer Qualifikation. Nach einer erfolgreichen Qualifikationsanalyse bekommen Sie eine volle oder teilweise Anerkennung zugestanden.

Um ausreichende finanzielle Mittel für die Chancenkarte nachzuweisen, müssen Sie in der Regel ein ausreichendes Bankguthaben oder regelmäßige Einkommensnachweise vorlegen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geldmittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den Ihrer Familienangehörigen in Deutschland zu sichern, ohne auf öffentliche Mittel aus Deutschland angewiesen zu sein.

In welcher Höhe finanzielle Mittel nachgewiesen werden müssen, kann von Fall zu Fall verschieden sein. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf für ein sogenanntes Sperrkonto 11.208 Euro pro Person. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Es kann aber wie gesagt sein, dass Sie Ihr Guthaben oder Einkommen auch auf andere Weise belegen können.

Eine andere Möglichkeit des Nachweises von ausreichendem Einkommen ist bereits vor Beantragung der Chancenkarte einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber über 20 Stunden pro Woche zu schließen. Die Regelungen zur Art des Arbeitsplatzes sind hier sehr großzügig. Beispielsweise können Sie in einem Restaurant oder bei einem Bäcker arbeiten. Dank dem in Deutschland geltenden Mindestlohn sollte ein solcher Arbeitsvertrag ebenfalls für den Nachweis der finanziellen Mittel gegenüber der Botschaft ausreichen.

Aktuell arbeiten wir an der Möglichkeit, Ihnen auf dieser Website Angebote von geeigneten Arbeitsplätzen mit 20 Wochenstunden zu zeigen. Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter-Service an. Dann erfahren Sie es schnellstmöglich.

Nein, die Chancenkarte ist auf Deutschland beschränkt und berechtigt Sie nicht automatisch dazu, in anderen EU-Ländern zu arbeiten. Wenn Sie auch in anderen EU-Ländern arbeiten möchten, müssen Sie sich dort um eine separate Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis bemühen. Es gibt jedoch verschiedene EU-Regelungen, die die Arbeit in anderen EU-Ländern erleichtern, insbesondere wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land arbeiten oder gelebt haben. Informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Behörden in dem jeweiligen EU-Land.

Für Inhaberinnen und Inhaber der Chancenkarte soll es in Deutschland Integrationskurse und Sprachkurse geben, mit denen Sie grundlegende Sprachkenntnisse und Landeskenntnisse erwerben können. Solche Kurse gibt es praktisch in jeder größeren Stadt und sie werden regelmäßig angeboten. Wenn Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen, sollten Sie dieses Angebot wahrnehmen.

Die Chancenkarte ermöglicht grundsätzlich das Arbeiten in Deutschland, jedoch keine Studienaufnahme. Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, müssen Sie sich für ein Studium bewerben und eine Zulassung erhalten. Hierfür gibt es spezielle Voraussetzungen und Verfahren, die von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein können. Auch müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder eine Sprachprüfung ablegen. Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in Ihrem Heimatland vorweisen können, können Teile Ihrer Ausbildung oder Studiums auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden.

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*Quellen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/02/fachkraefteeinwanderung-laenderanhoerung.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/11/eckpunkte-fachkraefte.html
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/Hubertus-Heil/2022/2022-09-06-metropolis.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168