Mit der Chancenkarte können Bewerber aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ein Jahr lang auf Jobsuche gehen und erste Arbeitserfahrungen sammeln. Sobald ein konkretes Jobangebot und ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegen, kann von der Chancenkarte in ein reguläres Arbeitsvisum oder die Blaue Karte EU gewechselt werden. In diesem Blogartikel erfährst du, wie du in nur 5 Schritten von der Chancenkarte zu einem offiziellen Arbeitsvisum wechseln kannst.
Chancenkarte-Wechsel: So beantragst du die Blaue Karte EU in Deutschland
Bewerber mit einem Hochschulabschluss aus Nicht-EU-Staaten können mit der Blauen Karte EU ein reguläres Arbeitsverhältnis in einem EU-Mitgliedsstaat aufnehmen. Neben dem Hochschulabschluss muss ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegen und ein Mindestbruttogehalt vorhanden sein.
Mindestbruttogehalt pro Jahr | Mindestbruttogehalt pro Monat | |
---|---|---|
Reguläre Berufe | 48.300 € | ca. 4.025 € |
Mangelberufe (z. B. IT, Ingenieurwesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Medizin) | 43.759,80 € | ca. 3.647 € |
Quelle: Auswärtiges Amt 2025
Wer ein qualifiziertes Jobangebot vorweisen kann, darf mit der Blauen Karte EU so lange in Deutschland arbeiten, wie der Arbeitsvertrag gilt – plus maximal 3 Monate. Bei unbefristeten Verträgen kann die Behörde sogar eine Aufenthaltsdauer von bis zu vier Jahren am Stück gewähren. Damit der Wechsel von der Chancenkarte in die Blaue Karte EU gelingt, musst du dich rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde melden. Oft fällt eine Gebühr für den Antragssteller an. (22,80 Euro unter 24 Jahren, oder 37 Euro ab 24 Jahren, Quelle: Migrando.de)
WICHTIG: Wenn du deinen Arbeitgeber wechseln möchtest, musst du dich innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde melden.
Tipp: Wenn die geforderte Gehaltsschwelle nicht erreicht wird, kannst du erst ein reguläres Arbeitsvisum beantragen und später (bei höherem Gehalt) auf die Blaue Karte EU wechseln.
Beispiel
Aryan aus Indien reist mit Chancenkarte nach Deutschland ein, um sich einen Job in der IT-Branche zu suchen. Nach einem halben Jahr findet er eine unbefristete Stelle als Softwareentwickler in Berlin mit einem Jahresgehalt von 51.000 €. Anschließend kann Aryan bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Wechsel von der Chancenkarte zur Blauen Karte EU beantragen. Nach der Genehmigung darf Aryan langfristig in Deutschland arbeiten und kann nach 21 Monaten (bei B1-Deutschkenntnissen) eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Chancenkarte-Wechsel: So beantragst du die ein Arbeitsvisum in Deutschland
Fachkräfte ohne Hochschulabschluss müssen den Wechsel von der Chancenkarte in ein reguläres Arbeitsvisum bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Bei reglementierten Berufen (z. B. Pflege oder Handwerk) muss gegebenenfalls eine Erlaubnis zur Berufsausübung eingeholt werden. Du kannst dich vorher bei der Ausländerbehörde informieren.
Voraussetzungen für den Wechsel ist der Nachweis einer in Deutschland anerkannten Ausbildung. Die Prüfung der Anerkennung erfolgt für handwerkliche und technische Berufe durch die IHK (Industrie- und Handelskammer) oder durch die HWK (Handwerkskammer). Falls die Bearbeitung der Übergangszeit länger dauert, kannst du eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Damit darfst du weiterhin in Deutschland bleiben und arbeiten, bis der neue Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erteilt wird.
WICHTIG: Neben dem Antrag muss auch das Formular für die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (§ 18a/b AufenthG) ausgefüllt sein.
Beispiel
Manila kommt mit einer Chancenkarte von den Philippinen nach Deutschland, um sich einen Job im Pflegebereich zu suchen. Nach vier Monaten wird ihr eine Stelle als Pflegefachkraft in einem Hamburger Krankenhaus angeboten. Ihr Jahresgehalt mit einem Jahresgehalt von 38.000 €. Ohne Hochschulabschluss kann sie bei der örtlichen Ausländerbehörde ein reguläres Arbeitsvisum (§ 18a AufenthG) beantragen. Außerdem braucht Manila eine Berufsausübungserlaubnis (Bundesagentur für Arbeit), weil ihr Beruf reglementiert ist. Nach fünf Jahren im Job kann sie eine Niederlassungserlaubnis bei der Behörde beantragen.
Von der Chancenkarte zum langfristigen Aufenthaltstitel – in nur 5 Schritten
Damit der Wechsel von der Chancenkarte zu einem Aufenthaltstitel über die Blaue Karte EU oder ein Arbeitsvisum reibungslos klappt, solltest du folgende Schritte beachten:
- Ein sicheres Jobangebot und ein unterschriebener Arbeitsvertrag liegen vor.
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor. (Das Jobangebot muss zur Ausbildung passen und die vorgeschriebene Gehaltsschwellwerte erfüllen.)
- Kontakt mit der örtlichen Ausländerbehörde
- Dokumente einreichen, dazu gehören:
- Gültiger und unterschriebener Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Identitätsnachweis (Ausweispapiere)
- Nachweise der Qualifikation (Abschlusszeugnisse) – Falls der Nachweis nicht möglich ist, ist eine Anerkennung beispielsweise durch die ZAB (Zentralstelle für ausländische Hochschulabschlüsse) notwendig
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis Wohnsitz (Meldebescheinigung, Mietvertrag)
- Berufsausübungserlaubnis, falls dein Beruf reglementiert ist (z. B. in Medizin, Jura usw.)
-> Nach der Genehmigung durch die Ausländerbehörde darfst du voll im Job arbeiten.
- Nach fünf Jahren in einem Arbeitsverhältnis mit Aufenthaltserlaubnis kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen (Mit Blauer Karte EU ist das schon nach 21–27 Monaten möglich, abhängig vom Sprachniveau.)
WICHTIG: Aufenthalte außerhalb Deutschlands über längere Zeit können den Aufenthaltstitel gefährden (meist über 6 Monate am Stück). Für einige Aufenthaltstitel, wie die Blaue Karte EU, sind bis zu zwölf Monate Aufenthalt im Ausland möglich.
Tipp: Sammle VOR Ablauf der Chancenkarte alle notwendigen Dokumente, um sie fristgerecht einzureichen.
Fazit
Mit der Chancenkarte können Bewerber aus Nicht-EU-Staaten legal nach Deutschland einreisen und innerhalb eines Jahres vor Ort einen Job suchen. Sobald eine geeignete Arbeitsstelle gefunden ist und der unterschriebene Arbeitsvertrag vorliegt, kann die zuständige Ausländerbehörde deinen Aufenthaltstitel in ein reguläres Arbeitsvisum oder die Blaue Karte EU umwandeln.
In vielen Fällen genehmigt die Behörde den Wechsel von der Chancenkarte in einen langfristigen Aufenthaltstitel schnell, weil du die wichtigsten Voraussetzungen bereits nachgewiesen hast. Ein weiterer Vorteil: Du musst kein Visum im Ausland beantragen. Das Arbeitsvisum ist dabei immer an einen konkreten Arbeitgeber gebunden. Von der Chancenkarte zum langfristigen Aufenthalt – wer gut vorbereitet ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann in Deutschland seinen Traumjob finden.
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