Verpflichtungserklärung zur Chancenkarte

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen Fachkräfte und Personen mit Berufserfahrung aus dem Ausland leichter nach Deutschland einwandern können. Die Chancenkarte Deutschland kann ausländischen Bewerbern dabei helfen, schneller einen Arbeitsplatz vor Ort zu finden. Dafür müssen entsprechende Vorgaben erfüllt sein, diese können Sie hier nachlesen. Mindestens sechs Punkte müssen im Punktesystem erreicht werden, um die Chancenkarte zu erhalten. Bewerber für die Chancenkarte Deutschland müssen in jedem Fall über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen können. Mögliche Nachweise sind:   
  • Sperrkonto 
  • Nebentätigung (bis zu 20 Stunden in der Woche) 
  • Verpflichtungserklärung durch einen Sponsor

Wie funktioniert die Verpflichtungserklärung?

Die Verpflichtungserklärung ist notwendig, um die finanzielle Absicherung von Ausländern während ihres Aufenthalts in Deutschland zu gewährleisten. Sie ist ein zentrales Instrument im deutschen Einwanderungsrecht, welches dazu beiträgt, die finanziellen Risiken für den Staat zu minimieren. Gleichzeitig können legale Aufenthalte von ausländischen Bewerbern durch eine Verpflichtungserklärung schneller ermöglicht werden. Das Dokument wird von einer Person, die in Deutschland wohnt (= Sponsor) beantragt. Angewendet wird die Verpflichtungserklärung allgemein beim Thema Familiennachzug, Besuchervisa oder Arbeits- und Studienvisa. Im Rahmen der Chancenkarte soll die Verpflichtungserklärung nun ebenfalls eine Möglichkeit sein, dass ausländische Bewerber mit Berufserfahrung ihre finanziellen Mittel nachweisen können und so leichter nach Deutschland einreisen können. In der Verpflichtungserklärung bürgt der Sponsor für den ausländischen Bewerber, indem er für die finanziellen Kosten während des Aufenthalts in Deutschland aufkommt. Dazu zählt beispielsweise der Lebensunterhalt, die Unterkunft, aber auch die medizinische Versorgung des ausländischen Gasts. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verpflichtungserklärung

  1. Der Sponsor vereinbart einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde
  2. Notwendige Dokumente müssen eingereicht werden
  3. Die Bonität des Sponsors wird überprüft
  4. Die Verpflichtungserklärung wird ausgestellt (Das Formular für die Verpflichtungserklärung gibt es im Internet oder bei der zuständigen Ausländerbehörde)
  5. Die Behörde leitet die Verpflichtungserklärung an das Konsulat oder die Botschaft im Heimatland weiter 

Welche Dokumente brauche ich für die Verpflichtungserklärung?

Der Sponsor benötigt für die Erstellung einer Verpflichtungserklärung unter anderem folgende wichtige Dokumente: 
  1. Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, eventuell auch Kontoauszüge)
  2. Steuerbescheid des letzten Jahres
  3. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Wohnung
  4. Personalausweis oder Reisepass des Sponsors
  5. Mögliche Nachweise über zusätzliche Vermögenswerte oder finanzielle Sicherheiten bzw. anderweitige finanzielle Verpflichtungen
  6. Nachweis, dass für den Bewerber eine Krankenversicherung besteht oder abgeschlossen wird
  7. Daten des Chancenkarten-Bewerbers, wie zum Beispiel die Kopie eines gültigen Reisepasses und genaue Angaben darüber, wie lange der geplante Aufenthaltszeitraum sein wird und aus was der genaue Grund für den Aufenthalt ist. 
  8. Erklärung des Verpflichtungsgebers (Formular, das als PDF-Datei auch im Internet heruntergeladen werden kann) 
Die Verpflichtungserklärung kann nur vor Ort in der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt werden. Die Behörde prüft anschließend die Bonität des Sponsors. In manchen Fällen kann die Behörde auch weitere Dokumente vom Antragssteller verlangen. WICHTIG: Bei unzureichender Bonität wird der Antrag für die Verpflichtungserklärung abgelehnt. Es fällt außerdem eine Gebühr für die Ausstellung des Dokuments an. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland. Wenn alle Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung erfüllt sind, reicht die Behörde diese an die ausländische Botschaft oder das Konsulat im Heimatland des ausländischen Bewerbers für die Chancenkarte weiter. 

Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?

Jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat und über ausreichende Bonität verfügt, kann eine Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dabei kann es sich auch um Verwandte oder Bekannte des Bewerbers handeln. Der Sponsor muss in jedem Fall nachweisen, dass er für die Kosten des ausländischen Bewerbers aufkommen kann. Die Verpflichtung des Sponsors gilt für die jeweilige Dauer eines Aufenthalts des ausländischen Bewerbers in Deutschland. 

Kommt die Verpflichtungserklärung für mich in Frage?

Von Besuchsvisa bis hin zu langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen spielt die Verpflichtungserklärung im deutschen Einwanderungsrecht eine wichtige Rolle. Sie ist im Aufenthaltsgesetz (§ 66 bis § 68 AufenthG) und in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) geregelt. Eine Verpflichtungserklärung eignet sich nicht nur für Bewerber der Chancenkarte Deutschland, sondern auch für andere Personengruppen. Dazu zählen: 
  • Eltern, Ehepartner und Kinder Ein Ausländer, der bereits in Deutschland lebt und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, kann mithilfe einer Verpflichtungserklärung Familienmitglieder nach Deutschland holen
  • International Studierende, die in Deutschland studieren möchten, können mit einer Verpflichtungserklärung ihre Aufenthaltsgenehmigung fördern. 
  • Arbeitgeber Unternehmen, die ausländische Bewerber einstellen wollen, können eine Verpflichtungserklärung abgeben, um die Einreise nach Deutschland zu beschleunigen. 
  • Bildungsprogramme und Austauschorganisationen Schulen und Austauschorganisationen können Verpflichtungserklärung für Austauschschüler und Teilnehmenden von Bildungsprogrammen abgeben. 

Vorteile einer Verpflichtungserklärung für die Chancenkarte

Mit einer Verpflichtungserklärung bekommt die zuständige Behörde die rechtliche Sicherheit, dass für die Lebenshaltungskosten des ausländischen Bewerbers während seines Aufenthalts in Deutschland gesorgt ist. Der Staat muss also nicht für die Kosten desselben aufkommen. Das kann den Prozess für eine Aufenthaltsgenehmigung oder einer Visumserteilung beschleunigen. Zudem wird die Einreise für Personen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erleichtert, die sonst schwerer an ein Visum kommen würden.  Weitere Vorteile für Bewerber sind: 
  • Gesicherter Lebensunterhalt in Deutschland durch den Sponsor
  • Soziale Unterstützung / Anlaufstelle in Deutschland 
  • Schnellere Möglichkeit, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden 
Weitere Vorteile für Antragssteller sind: 
  • Sicherung der Aufenthaltserlaubnis für den Bewerber
  • Stärkung sozialer Netzwerke 
  • Leichteres Anwerben von Fachkräften für das eigene Unternehmen

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Im Rahmen der Chancenkarte Deutschland ist die Verpflichtungserklärung über den gesamten Aufenthaltszeitraum des ausländischen Bewerbers gültig. Der Aufenthalt für berufserfahrene Personen aus Nicht-EU-Ländern ist mit Chancenkarte auf ein Jahr begrenzt. Wenn innerhalb dieses Zeitraums eine feste Anstellung gefunden wird, kann der Aufenthaltstitel in eine reguläre Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Dafür muss allerdings ein neuer Antrag gestellt werden.

Fazit

Mit einer Verpflichtungserklärung können ausländische Bewerber aus Nicht-EU-Ländern ihre finanziellen Mittel leichter nachweisen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Chancenkarte zu erhalten und vor Ort nach einer geeigneten Arbeitsstelle in Deutschland suchen zu können. Sponsoren können sowohl potenzielle Arbeitgeber als auch Verwandte oder Bekannte sein. Der Verpflichtungsgeber muss für den gesamten Aufenthaltszeitraum des Bewerbers finanziell aufkommen und seine Bonität sowie andere wichtige Dokumente bei der zuständigen Ausländerbehörde prüfen lassen. Im besten Fall kann eine Verpflichtungserklärung durch einen Sponsor zu einer schnelleren und langfristigen Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Bewerber führen.

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