Erfolgreich Abschluss anerkennen lassen: So nutzen Sie die ZAB-Plattform richtig

Bewerber für die Chancenkarte oder für die Blaue Karte EU können die Online-Plattform der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) nutzen, um Ihre Zeugnisse oder Ihren Berufsabschluss prüfen zu lassen. Sie können akademische sowie nicht akademische Zeugnisse und Berufsabschlüsse prüfen. Um einen Antrag bei der ZAB zu stellen, müssen Sie zuerst ein Konto bei der BundID erstellen. Dieses Identifikationssystem wird für die Anmeldung bei deutschen Behörden genutzt. Klicken Sie dafür auf der Seite https://zab.kmk.org/ einfach auf das Feld „Mein Bereich“ und Sie werden automatisch auf die BundID-Seite weitergeleitet.

Mit ihrer Registrierung können Sie in wenigen Schritten wichtige Dokumente, Daten und Unterlagen online hochladen und anfallende Gebühren bezahlen. Das Konto dient nicht nur der Antragsstellung, sondern enthält auch ein digitales Postfach. Damit können Sie wichtige Bescheide von der Behörde digital empfangen. Alternativ gibt es eine Registrierung als Gast. Wichtig: Dazu müssen sie Ihren Online-Ausweis einmalig auslesen lassen. Das elektronische Postfach können Sie als Gast allerdings nicht nutzen. 

So funktioniert die ZAB-Online-Plattform

  1. Konto: Registrieren Sie sich bei der BundID
  2. Dokumente hochladen: Scannen Sie die notwendigen Dokumente zur Überprüfung ein und speichern Sie die Unterlagen als PDF-Datei ab. Laden Sie die Dokumente hoch.
  3. Antrag stellen: Füllen Sie das Antragsformular auf der Online-Plattform aus.
  4. Gebühren zahlen: Die Gebühr für die Zeugnisbewertung beträgt 208 Euro. Sie können die Gebühr nach der Antragstellung per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Überweisung bezahlen​.

Die Bearbeitungszeit beträgt, nach Antragsstellung, etwa zwei Monate. In einzelnen Fällen kann die Prüfung der Unterlagen auch schneller oder langsamer gehen. Den Status Ihrer Anfrage können Sie auf der ZAB-Online-Plattform jederzeit nachverfolgen. Klicken Sie dazu einfach auf das Feld „Mein Bereich“. Wenn die Bewertung Ihres Zeugnisses oder Ihres Berufsabschlusses abgeschlossen ist, bekommen Sie eine Benachrichtigung. Das Dokument können Sie nur mit einem Konto bei der BundID online herunterladen. Der Vorteil: Sie können von der Antragsstellung über die Bezahlung der Gebühren bis zum Download Ihres Bescheides alles digital erledigen. So sparen Sie sich viel Zeit. Wichtig: Sollten Sie Ihren Antrag stornieren oder zurückziehen wollen, wird ein Teil der Gebühr einbehalten.

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation

Wer einen ausländischen Berufsabschluss hat, kann die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) beantragen. Reichen Sie dafür Nachweise über Ihren ausländischen Berufsabschluss ein, zum Beispiel ein offizielles Abschlusszeugnis. Die DAB eignet sich besonders für Bewerber auf die Chancenkarte, um schnellstmöglich eine Arbeitsstelle in Deutschland zu finden. Beachten Sie vor Antragsstellung die notwendigen Voraussetzungen, die von der ZAB überprüft werden. Diese sind:

  • Dauer der Ausbildung muss mindestens 2 Schuljahre in Vollzeit betragen
  • Ausbildung muss erfolgreich abgeschlossen sein
  • Ausbildung muss im Herkunftsland anerkannt sein

Notwendige Dokumente für den Antrag:

  • Nachweis über Ihren Abschluss (beispielsweise Abschlussurkunde)
  • Fächer und Notenübersicht
  • Gültiges Ausweisdokument

Eine Übersetzung Ihrer Dokumente kann verlangt werden, grundsätzlich müssen Sie die Dokumente aber in der Originalsprache hochladen. Ob Sie eine Übersetzung für ein bestimmtes Dokument brauchen, erfahren Sie bei der Antragsstellung.

Fazit

Mit einem Konto bei der BundID können Sie schnell und einfach Ihre Unterlagen auf der ZAB-Online-Plattform hochladen und auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Die ZAB vergleicht Ihren ausländischen Berufsabschluss oder Ihren Hochschulabschluss mit deutschen Standards. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Monaten erhalten Sie den Bescheid digital über Ihr BundID-Postfach. Im Vergleich zur herkömmlichen Antragsstellung sparen Sie sich dadurch viel Zeit und können von der Antragsstellung bis zur Gebührenbezahlung alles digital erledigen.

Den aktuellen Status Ihrer Anfrage können Sie in Ihrem persönlichen Bereich  auf der ZAB-Online-Plattform einsehen. Chancenkarten-Bewerber können die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) nutzen, um Ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen und sich im Anschluss daran eine geeignete Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen. Beachten Sie unbedingt die notwendigen Voraussetzungen der ZAB für die Prüfung Ihres Abschlusses. Diese betreffen die Art Ihrer Ausbildung und die nötigen Dokumente.

Bewerber für die Chancenkarte müssen eine mindestens zweijährige Ausbildung nachweisen, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Wie funktioniert dieser Nachweis und an welche Behörde müssen sich interessierte Bewerber wenden?

Laut Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) diese Aufgabe übernehmen. Die ZAB bewertet bisher ausländische Qualifikationen in Deutschland und prüft ausländische Schulabschlüsse, Hochschulqualifikationen sowie anderweitige berufliche Qualifikationen. Detaillierte Informationen darüber, inwiefern das ZAB welche Nachweise prüfen will, gibt es noch nicht. Mit der Einführung der Chancenkarte zum 01. Juni 2024 wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen genauere Informationen auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen.

So bereiten sich Bewerber auf die Chancenkarte vor

Arbeitskräfte aus Drittstaaten können sich schon jetzt auf ihre Bewerbung für die Chancenkarte vorbereiten. Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller verläuft der Anerkennungsprozess Ihrer Berufserfahrung und desto schneller können Sie eine Arbeitsstelle in Deutschland finden. Damit Sie für den Bewerbungsprozess auf die Chancenkarte bestens vorbereitet sind, haben wir einen groben Leitfaden erstellt, an dem sich interessierte Bewerber orientieren können.

  1. Schließen Sie eine Ausbildung in Ihrem Heimatland ab, insofern Sie noch keinen Berufsabschluss haben. Bewerber für die Chancenkarte müssen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln ihres Herkunftslandes nachweisen können.
  2. Sollten Sie keine Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) besitzen, empfiehlt sich ein Sprachkurs zu besuchen, bevor Sie den Antrag auf die Chancenkarte stellen.
  3. Beschaffen Sie sich für die Antragsstellung alle nötigen Dokumente. Dazu zählen Personaldokumente wie Ausweis oder Reisepass, Zeugnisse, Zertifikate, Diplome, Lebenslauf und andere schriftliche Dokumente wie Kontoauszüge und Bescheinigungen über Ihre Sprachkenntnisse.
  4. Lassen Sie wichtige Dokumente beglaubigen und ins Deutsche oder Englische übersetzen.
  5. Möglicherweise fallen Gebühren für die Überprüfung Ihrer Qualifikation an. Informieren Sie sich vorab über anfallende Kosten bei der zuständigen Behörde.
  6. Beantragen Sie die Chancenkarte bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland (Deutschen Botschaft oder Deutsches Konsulat). Dies ist möglich ab dem 01. Juni 2024. Möglicherweise kann die Chancenkarte auf einem zugehörigen Online-Portal beantragt werden. Hier könnten Sie Ihre Dokumente (Zeugnisse, Sprachnachweise und Bescheinigungen) ganz einfach selbst hochladen.
  7. Beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung für die ChancenkarteNachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2)
  • (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
    (Dies geht beispielsweise über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank. Hier wird ein bestimmter Geldbetrag eingezahlt, der erst nach einer vereinbarten Frist abgehoben werden darf.)
  • Als Nachweis finanzieller Sicherheit gilt auch eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden in der Woche, wie sie im Rahmen der Chancenkarte möglich ist.
  1. Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation wenden Sie sich an die zuständige Behörde (ZAB). Sie erreichen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen telefonisch unter
    +49 (0) 228 501 – 664 oder per E-Mail
    zabservice@kmk.org. Alternativ können Sie Ihr Anliegen über ein Kontaktformular auf der Internetseite des ZAB übermitteln. Wenn Ihre Unterlagen positiv geprüft wurden und keine Dokumente fehlen, können Sie einen Visaantrag bei der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes zur Einreise nach Deutschland stellen.

    Mustervorlage für die Anfrage bei der ZAB (E-Mail)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich mich gerne auf eine Chancenkarte bewerben möchte, benötige ich eine offizielle Bestätigung der ZAB für meine Ausbildung, die nach den Regeln meines Herkunftslandes. [Hier den Namen ihres Herkunftslandes einfügen, z.B. Nigeria] staatlich anerkannt ist. Im Anhang finden Sie die notwendigen Dokumente. [Hier (beglaubigte) Kopien Ihres Reisepasses, Ihres Abschlusszeugnisses und anderer Zertifikate anhängen.]

    Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Ich freue mich über eine zeitnahe Rückmeldung Ihrerseits!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr … [Name einfügen]
  1. Weitere Prüfungen
    Eventuell müssen Sie nach der Beurteilung Ihrer Dokumente durch die Behörde (ZAB) fehlende Prüfungen nachreichen. Bereiten Sie sich darauf vor.
  1. Sollten Sie die Chancenkarte erhalten, bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. In dieser Zeit brauchen Sie einen festen Wohnsitz. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach bestehenden Wohnungsangeboten in Deutschland. Wenn Sie nach einem Jahr keinen qualifizierten Job finden, müssen Sie Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder verlassen. Sollten Sie eine qualifizierte Beschäftigung gefunden haben, können Sie die Folge-Chancenkarte beantragen.

So finden Sie eine qualifizierte Beschäftigung

Beispiel: Wenn Sie ein ausgebildeter Verkäufer aus einem Nicht-EU-Land sind, können Sie Ihren Berufsabschluss über die ZAB anerkennen lassen und sich in Deutschland eine Stelle als Verkäufer suchen. Dafür müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten zum Großteil mit deutschen Ausbildungspunkten übereinstimmen. Genau das prüft die ZAB. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllen, erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht von einem Jahr. In diesem Zeitraum dürfen Sie sich vor Ort eine geeignete Arbeitsstelle suchen. Das heißt: Sie müssen kein Arbeitsplatzangebot aus Deutschland vorweisen, um die Chancenkarte zu beantragen.

Beachten Sie hierbei: Mit Erhalt der Chancenkarte dürfen Sie nur Nebenbeschäftigungen mit bis zu 20 Stunden in der Woche oder zweiwöchige Probearbeiten (unbegrenzter Anzahl) ausüben. Mit einer solchen Nebenbeschäftigung verfügen Sie über ausreichende finanzielle Mittel, die für Ihren Aufenthalt in Deutschland vorausgesetzt werden. Sollten Sie über die Chancenkarte einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und länger in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie einen erweiterten Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Die Bedingungen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland, bei erfolgreicher Jobsuche mit der Chancenkarte, stehen mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr gut.

Fazit

Ziel der Bundesregierung ist es, ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern mit der Chancenkarte gezielt anzuwerben und Ihnen eine langfristige Bleibeperspektive für Deutschland zu ermöglichen. Dazu zählen ein einfaches Anerkennungsverfahren sowie unkomplizierte Einreiseverfahren. Inhaber der Chancenkarte können auch ohne Anerkennungsantrag nach Deutschland einreisen, insofern sie im Punktevergabesystem der Chancenkarte eine ausreichende Punkteanzahl erreichen. Sollten Sie eine Arbeitsstelle in Ihrem Berufsbereich gefunden haben, zählt auch die in Deutschland gewonnene Berufserfahrung für die vollständige Anerkennung Ihres Berufsabschlusses. Bevor Sie die Chancenkarte beantragen, sollten Sie sich ausgiebig über die Kriterien und Voraussetzungen informieren.

 

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