Qualifizierte Beschäftigung in Deutschland finden

Wer eine Chancenkarte beantragt, kann in Deutschland einer qualifizierten Probebeschäftigung oder einer Nebenbeschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche nachgehen. Dafür brauchen Sie keinen Hochschulabschluss und auch kein bestehendes Arbeitsplatzangebot. Wichtig: Sie müssen ihren Aufenthalt in Deutschland selbst finanzieren können, das ist mit einer Nebenbeschäftigung im Rahmen der Chancenkarte problemlos möglich.

Mit der Chancenkarten können Sie nach Deutschland einreisen, wenn Sie mindestens sechs Punkte im Punktevergabesystem erreichen oder wenn Sie einen in Deutschland anerkannten Abschluss verfügen. Die Aufenthaltsdauer mit Chancenkarte ist auf ein Jahr begrenzt. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie eine qualifizierte Beschäftigung finden, um eine Folge-Chancenkarte beantragen und dauerhaft in Deutschland leben zu können.

Wie bekomme ich die Folge-Chancenkarte?

Die Folge-Chancenkarte bekommt, wer bereits eine Chancenkarte besitzt und einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorweisen kann. Zusätzlich muss die Bundesagentur für Arbeit dem Antrag für eine Folge-Chancenkarte zustimmen. Die Folgen-Chancenkarte soll Bewerber unterstützen, die zwar im Rahmen der einjährigen Aufenthaltsdauer eine Arbeitsstelle gefunden haben, die notwendigen Voraussetzungen für einen Erwerbstitel aber nicht ganz erfüllen. Das kann sowohl die Berufserfahrung als auch die Gehaltsgrenze betreffen. Mit der Folge-Chancenkarte kann die ursprüngliche Aufenthaltsdauer von einem Jahr auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was versteht man unter „qualifizierter Beschäftigung“?

Laut Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) wird eine qualifizierte Beschäftigung wie folgt beschrieben:

„Eine qualifizierte Beschäftigung liegt nach § 2 Absatz 12b des Aufenthaltsgesetzes vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden. Eine qualifizierte Berufsausbildung wiederum liegt nach § 2 Absatz 12a des Aufenthaltsgesetzes vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.“

Einfach gesagt: Eine qualifizierte Beschäftigung basiert auf einer Berufsausbildung, die als staatlich anerkannt gilt und deren Dauer mindestens zwei Jahre beträgt. Eine Einkommensgrenze nennt das BMI nicht. Ausländische Arbeitskräfte, die einen solchen Berufsabschluss haben, sollen zukünftig leichter einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachgehen können. Das gilt besonders für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels ist Deutschland auf Arbeitskräfte aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern angewiesen.

Chancenkarte Deutschland für ausländische Arbeitskräfte

Mit der neu eingeführten Chancenkarte können ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer qualifizierten Beschäftigung zu suchen. Ein Hochschulabschluss ist keine Voraussetzung. Mit der Chancenkarte können ausländische Bewerber eine nebenberufliche Beschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche, oder zweiwöchige Probearbeiten ausüben. Der Aufenthaltstitel für Deutschland mit Chancenkarte beläuft sich auf ein Jahr. Sollte der Bewerber in dieser Zeit eine geeignete Arbeitsstelle gefunden haben, besteht die Möglichkeit, eine Folge-Chancenkarte zu beantragen.

Um sich für die Chancenkarte zu bewerben, müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes, ausreichende finanzielle Mittel für einen gesicherten Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse auf dem Level Deutsch (A1) oder Englisch (B2). Die Chancenkarte kann bei der zu zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands in ihrem Herkunftsland oder bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Letzteres ist nur dann möglich, wenn Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen. Sollten Sie über einen Abschluss verfügen, der in Deutschland anerkannt ist, erhalten Sie die Chancenkarte direkt. Gleiches gilt auch, wenn Sie im Punktevergabesystem insgesamt sechs Punkte erreichen.

Beispiel für eine qualifizierte Beschäftigung

Sie leben in einem Nicht-EU-Land, haben einen staatlich anerkannten Berufsabschluss (z.B. als Bäcker, Handwerker, etc.) in Ihrem Herkunftsland und möchten eine Arbeitsstelle in Deutschland finden? Wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft / das Deutsche Konsulat in Ihrem Herkunftsland und stellen Sie den Antrag auf die Chancenkarte. Hier bekommen Sie weitere Informationen, welche Unterlagen und Nachweise Sie einreichen müssen. Halten Sie wichtige Dokumente, wie Ihren Pass, Abschlusszeugnisse, Diplome, Zertifikate, Kontoauszüge bereit. Möglicherweise ist es von Vorteil, Ihre Dokumente beglaubigen und übersetzen zu lassen. WICHTIG: Achten Sie darauf, dass Sie die Bedingungen für die Chancenkarte erfüllen, wenn Sie einen Antrag stellen. Dazu zählen:

  1. Staatlich anerkannter Berufsabschluss im Herkunftsland
  2. Sprachkenntnisse auf dem Level Deutsch (A1) oder Englisch (B2)
  3. Finanzielle Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland

Sobald die zuständige Behörde in Deutschland (Voraussichtlich die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB) Ihre Unterlagen vollständig geprüft und mit dem Punktesystem abgeglichen hat, erhalten Sie die Chancenkarte und mit ihr eine einjährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Möglicherweise können Sie die Dokumente auf einer zugehörigen Online-Plattform selbst hochladen. Genaueres dazu ist bislang noch nicht bekannt. Sollten Sie eine Chancenkarte erhalten, dürfen Sie vor Ort nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen. Das heißt, Sie können sich eine Arbeitsstelle (z.B. als Bäcker, Handwerker etc.) suchen, für die Sie durch Ihren Ausbildungsabschluss bereits qualifiziert sind.

Sollten Sie sich schon einmal für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland gelebt haben, können Sie entsprechende Nachweise (Mietverträge, Arbeitsverträge etc.) ebenfalls bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Chancenkarte können interessierte Bewerber aus Drittstaaten ab dem 01.Juni 2024 offiziell beantragen.

Arbeiten in Deutschland ohne langwieriges Anerkennungsverfahren

Wenn Sie bereits Kontakt zu einem Arbeitgeber nach Deutschland haben, dürfen Sie über die sogenannte Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Die Anerkennung Ihrer Qualifikation erfolgt dann erst im Inland, sodass Sie ohne Umwege einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen können. Mit einer schriftlichen Vereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber verfassen, dürfen Sie ohne langwieriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

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